29.08.2000

PRIVACY

Bildquelle: sommerakademie

Datenschützer plädieren für Standard P3P

Die Datenschutzbeauftragten von Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Zürich haben sich für den aufkommenden P3P-Standard des "World Wide Web Consortium" [W3C] ausgesprochen. P3P sei als universeller technischer Standard ein wesentlicher Schritt in Richtung informationelle Selbstbestimmung.

Mit P3P können Websites auf einfache Weise ihre Privacy-Policy nach einem einheitlichen Schema ausdrücken. Der User entscheidet dann, ob er die Website unter den gegebenen Bedingungen besuchen möchte oder nicht.

"P3P definiert eine Basis für die weitere Entwicklung des Datenschutzes. Das Meeting der Working Group in Kiel zeigt, dass europäische Werte durch die Beteiligung der Datenschützer Eingang in die Spezifizierung finden und das W3C der Mitarbeit der Datenschutzbeauftragten einen hohen Wert beimisst", erklärte Rigo Wenning vom W3C.