23.08.2000

RECHTSFRAGE

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Meta-Tags und Markenrecht

Das OLG München hat entschieden, dass auch die Verwendung eines Markenzeichens in den Meta-Tags einer Internetseite markenrechtlich unzulässig sein könne. Die Verwechslungsgefahr wird, so das Gericht, bereits durch Einsatz eines Markennamens in den Meta-Tags begründet.

Keine rechtlichen Bedenken bestehen, wenn in den Meta-Tags Begriffe verwendet werden, die mit dem Informationsangebot der Site [z. B. mit den Produkten eines Unternehmens] zusammenhängen. So hatte das ehemalige Playmate Terri Welles, das in den Meta-Tags ihrer Erotik-Site die Begriffe Playmate und Playboy untergebracht hatte, vor einem US-Gericht Recht bekommen, nachdem Playboy.com das Ex-Playmate wegen Markenverletzung geklagt hatte.

Der Richter entschied, dass die Verwendung der Playboy-Begriffe auf der Homepage von Terri Welles und in den Meta Tags kein Eingriff in Markenrechte sei, da die Marke in fairer Art und Weise zur Beschreibung der Site gebraucht wurde.

Jedenfalls rechtswidrig ist es allerdings, wenn Unternehmen die Namen und Marken von Konkurrenten in ihre Meta-Tags aufnehmen, um so bei Suchabfragen, die ihre Konkurrenz betreffen, aufzuscheinen.