Firmen haben Anrecht auf "Suck"-Domains
Fünf großen britischen Unternehmen wurde gestern von der Weltorganisation zum Schutz intellektuellen Eigentums [WIPO], einer Unterorganisation der UNO, das Recht auf so genannte "Suck"-Domains zugesprochen.
Damit kommen die Bank NatWest, der Elektrogroßhändler Dixon's sowie der Internet Service Provider Freeserve die Verfügungsgewalt über die Domains natwestsucks.com, dixonssucks.com und freeservesucks.com.
Die WIPO entschied damit gegen den ursprünglichen Besitzer der "Suck"-Domains, die Firma Purge I.T. Ltd. aus dem mittelenglischen Bicester. Die Firma hatte bestritten, die umstrittenen Domains in kommerzieller oder böser Absicht erworben zu haben.
Die klagenden Großunternehmen konnten jedoch gegenteilige Beweise vorlegen. Ihnen waren die Domains von Purge I.T. zum Preis von mehreren Tausend Pfund zum Kauf angeboten worden.
"Cybergriping" und "Cybersquatting"
Domains, die mit "sucks.com" enden, sind in letzter Zeit vor
allem für so genannte "cybergriping sites" populär geworden, bei
denen Konsumenten ihre Beschwerden über Produkte und Firmen
deponieren können. In einem früheren Verfahren hatte die WIPO
bereits eine Reihe von "Suck"-Domains großen Unternehmen
zugesprochen, darunter die US-Handelskette Wal-Mart. Die
Schiedsrichter-Instanz der WIPO ist für Streitigkeiten um Namen im
Internet zuständig. Durch schnelle Schiedssprüche bei
missbräuchlicher Nutzung von Namen und bekannten Marken können
langwierige Gerichtsprozesse verhindert werden. Dabei handelt es
sich zu meist um so genannte "Cybersquatter"-Fälle. "Cybersquatter"
reservieren sich die Namen bekannter Firmen als Internet-Adresse und
versuchen dann, durch den Verkauf der Domain-Namen an die
Markeninhaber Kapital zu schlagen.
