18.08.2000

ABWARTEN

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Europa: Noch keine "sicheren" Digi-Signaturen

Die Anbieter für so genannte sichere elektronische Signaturen [das sind jene digitalen Unterschriften, die eigenhändigen Unterschriften per Gesetz gleichgestellt werden] scharren bereits in den Startlöchern. Die Signaturprodukte sind rein technisch gesehen großteils fertig, allein die gesetzlich vorgesehene Aufsichtsstelle [Telekom-Control-Kommission] hat ihren Betrieb noch nicht aufgenommen.

Und auch die Evaluierungsstellen für qualifizierte Zertifikate, auf denen sichere elektronische Signaturen beruhen müssen, stehen noch nicht. Sie müssen nämlich erst selbst evaluiert werden. "In ganz Europa gibt es aus diesem Grund auch noch kein qualifiziertes Zertifikat gemäß der EU-Signaturrichtlinie", sagt Josef Ferstl, Geschäftsführer der österreichischen Zertifizierungsstelle A-Trust.

Eigentlich ist das österreichische Signaturgesetz [SigG] bereits seit 1.1.2000 in Kraft, und auch die Signaturverordnung, die unter anderem festlegt, über welche finanzielle Ausstattung die Anbieter von qualifizierten Zertifikaten verfügen müssen [300.000 Euro Mindestkapital, Haftpflichtversicherung mit Mindestversicherungssumme von einer Mill. Euro je Versicherungsfall] wurde bereits vor geraumer Zeit erlassen.

Während die Zertifikatsanbieter auf das Tätigwerden der Telekom-Control-Kommission als Aufsichtsstelle warten, kommt jetzt eine Novelle zum Signaturgesetz. Kern dieser Gesetzesänderung ist - neben einigen eher formalen Anpassungen an die inzwischen ergangene EU-Signaturrichtlinie - die Regelung der Abdeckung der Anlaufkosten besagter Aufsichtsstelle.

[Die Aufgaben der Aufsichtsstelle sind in § 13 geregelt.]

Ursprünglich sollten laut Signaturgesetz [§ 13 Abs. 4] die Kosten für die Tätigkeit der Telekom-Control-Kommission als Aufsichtsstelle von den Zertifizierungsdiensteanbietern in Form einer kostendeckenden Gebühr für konkret erbrachte Leistungen abgedeckt werden.

Diese Gebühren wurden in der Signaturverordnung festgelegt, ebenso eine von den Anbietern vehement als nicht gesetzeskonform kritisierte "Zertifikats-Steuer", die unabhängig von einer konkreten Leistung der Aufsichtsstelle für jedes qualifizierte Zertifikat abgeführt werden sollte [zwei Euro pro qualifiziertes Zertifikat].

Mittlerweile hat sich allerdings gezeigt, dass bereits die Aufbringung der Anlaufkosten der Aufsichtsstelle Probleme aufwirft. Die ursprünglich im Gesetz fehlende gesetzliche Ermächtigung für einen Zuschuss aus Bundesmitteln soll jetzt per Novelle eingefügt werden.