Ikea bekommt "e-ikea.com"
Die UNO-Weltorganisation für geistiges Eigentum [WIPO] hat entschieden, dass ein Kanadier die Rechte an "e-ikea.com" zu Gunsten des Möbelhändlers aufgeben muss.
Als Begründung gab die WIPO neben der irreführenden Namensgebung der Site auch zu große Ähnlichkeit der [bisherigen] Sitegestaltung an.
Erst gestern hat die WIPO [World Intellectual Property Organization] in drei größeren Fällen zu Gunsten von Yahoo bzw. der Deutschen Bank entschieden.

Die in Genf ansässige WIPO unterhält eine Schiedsinstanz, die für Streitigkeiten um Domain-Namen zuständig ist. Durch schnelle Schiedssprüche bei missbräuchlicher Nutzung von Namen und bekannten Marken können langwierige Gerichtsprozesse verhindert werden.
Seit die Schiedsstelle im vergangenen Jahr ihre Arbeit aufgenommen hat, sind bei ihr bereits mehr als 1.000 Klagen eingereicht worden, von denen bisher mehr als die Hälfte bearbeitet worden sind. In 80 Prozent dieser Fälle wurde zu Gunsten der Kläger entschieden.