Kleinanleger sollen wie Profis informiert werden
Kleinanleger sollen nach dem Willen der US-Börsenaufsicht künftig den gleichen Zugang zu marktrelevanten Informationen von Unternehmen haben wie professionelle Analysten oder Großaktionäre.
Die Securities and Exchange Commission [SEC] hat gestern die Richtlinie erlassen, dass Unternehmen in Zukunft Ankündigungen, die sie auf Analystentreffen oder gegenüber Großaktionären machen, gleichzeitig im Internet oder in Pressemitteilungen veröffentlichen müssen.
Dies treffe auch auf marktrelevante Aussagen von Unternehmens-Vorsitzenden zu. Diese müssten auf die gleiche Art und Weise innerhalb von 24 Stunden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, teilte die SEC mit.
Regelung tritt in 60 Tagen in Kraft
Alle Investoren, unabhängig von der Größe der Anteile, hätten ein
Recht auf die gleichen Informationen, sagte SEC-Chef Arthur Levitt.
Wenn Investoren eine dramatischen Aktien-Kursverlauf beobachten
könnten, die marktbewegenden Unternehmens-Informationen aber erst
viel später erhielten, werde das Vertrauen in die amerikanischen
Märkte aufs Spiel gesetzt, sagte er. Die Regelung soll in 60 Tagen
in Kraft treten.

Kleinanleger hatten mehrfach bei der SEC Beschwerde eingelegt, dass sie beim Informationsfluss großer Firmen an der Wall Street benachteiligt seien.
Die Regelung, die nur US-Firmen betrifft, gilt nicht für die Kommunikationswege zwischen den Unternehmen und der Presse, Rating-Agenturen oder den Firmenkunden.