07.08.2000

CYBERSQUATTER

Bildquelle:

UN-Entscheidung zu Domainnamen

Im Streit um das Namensrecht an Internetadressen hat ein UN-Schiedsgericht zu Gunsten mehrerer Konzerne entschieden:

Die Weltorganisation zum Schutz intellektuellen Eigentums [WIPO] gab heute in Genf bekannt, dass eine Reihe von Unternehmen Anspruch

auf die im Internet angemeldeten Adressen mit ihrem Namen haben. Dies wird als Schlag gegen die Praxis des "Cybersquatting" gewertet.

Die Großen fressen die Kleinen

Betroffen von der Entscheidung sind unter anderem die Deutsche Bank, die Konzerne TimeWarner und EMI, der Pharmahersteller Pharmacia and Upjohn sowie Toshiba.

Gemäß dem Schiedsspruch kann die Deutsche Bank, die im vergangenen Jahr das New Yorker Geldinstitut Bankers Trust erwarb, nun die Internetadresse "deutsche-bankerstrust.com" benutzen, obwohl der Domainname von der amerikanischen Firma E-Business International angemeldet wurde. Dem Bankhaus wurden alle Rechte an dem Namen zugesprochen und die Besitzer der Adresse aufgefordert, diese abzutreten.

TimeWarner und EMI, die im Januar Fusionierungspläne bekannt gaben, haben durch die UN-Entscheidung nun Anspruch auf die Domainnamen "emiwarnermusic.com", "emiwarner.org", "warneremi.org", "emiwarner.net" und "warneremi.net". Diese waren ursprünglich von dem US-Unternehmen CPIC Net eröffnet und dem Konzern für eine Mill. Dollar [1,107 Mill. Euro] angeboten worden.

UN-Schiedsrichter Richard Page entschied, dass die Adressen nur mit der Absicht angemeldet wurden, sie an das Unternehmen zu veräußern.

Auch "Jimi Hendrix" betroffen

Auch die Familie von Gitarrengott Jimi Hendrix hat heute in Genf Recht bekommen. Konkret geht es um die Domain "www.jimihendrix.com", die ein gewisser Denny Hammerton aus dem US-Bundesstaat [Florida] registrieren ließ.

Die Nachkommen von Jimi Hendrix hatten im Mai in Genf eine Klage gegen den Besitz der Domain durch Hammerton eingebracht.

Die WIPO hat in letzter Zeit mehrfach zu Gunsten von Showgrößen wie Filmstar Julia Roberts oder die Rockgruppe Jethro Tull entschieden und ihnen das Recht an ihren Domainnamen zugesprochen.