07.08.2000

ERSTMALS

Bildquelle: fuzo

EU billigt Internet-Handelsplattform

Die Europäische Kommission hat erstmals die Bildung einer Internet-Handelsplattform gebilligt, zugleich aber deutlich gemacht, dass diese Entscheidung nicht Vorbild für weitere Beschlüsse sein muss.

Die Kommission teilte heute in Brüssel mit, sie habe keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen die Plattform MyAircraft.com, auf der

Flugzeugteile über das Internet verkauft werden.

Die US-Firmen United Technologies Corp. und Honeywell International Inc. hatten die Handelsplattform gegründet. Eine Sprecherin

von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti sagte, die Kommission werde jede in Brüssel zur Genehmigung vorgelegte Plattform

Entscheidung nicht richtungsweisend

"Die heutige Entscheidung nimmt unsere künftigen Entscheidungen nicht vorweg", sagte die Monti-Sprecherin. Im Falle von MyAircraft.com seien die Wettbewerbsprüfer nicht auf Bedenken gestoßen, da es im Flugzeugbereich zahlreiche konkurrierende Plattformen gebe.

"Deshalb haben wir die Plattform gebilligt - das heißt aber nicht, dass wir das immer tun werden", fügte die Sprecherin hinzu. Sie erwarte weitere Anmeldungen von Internet-Handelsplattformen in Brüssel.

So hätten etwa DaimlerChrysler und General Motors signalisiert, ihre gemeinsame Einkaufs-Handelsplattform Covisint in Brüssel zur Genehmigung vorlegen zu wollen.

Brüssel erlaubt auch Internet-Firma von HypoVereinsbank und Mannesmann

Die HypoVereinsbank und Mannesmann können nach einer Entscheidung der EU-Kommission gemeinsam ein elektronisches Dokumentenarchiv im Internet anbieten.

Das Joint Venture "memIQ" sei auf einem neuen Markt tätig, eine beherrschende Stellung sei dort nicht zu erwarten, teilte die Kommission am Montag in Brüssel nach einer einmonatigen Standardprüfung mit.