04.08.2000

STOPP-STOPP

Bildquelle: fuzo

Libri muss an Libro liefern

Das Frankfurter Landgericht hat heute die einstweilige Verfügung bestätigt, nach der Libro vom Hamburger Buch-Grossisten Georg Lingenbrinck GmbH [Libri] mit Büchern beliefert werden muss.

Für die fristlose Kündigung des im April 1998 geschlossenen Vertrages fehle es Libri an ausreichenden Gründen, entschied die elfte Handelskammer. Gegen die Entscheidung ist Berufung möglich.