Libri muss an Libro liefern
Das Frankfurter Landgericht hat heute die einstweilige Verfügung bestätigt, nach der Libro vom Hamburger Buch-Grossisten Georg Lingenbrinck GmbH [Libri] mit Büchern beliefert werden muss.
Für die fristlose Kündigung des im April 1998 geschlossenen Vertrages fehle es Libri an ausreichenden Gründen, entschied die elfte Handelskammer. Gegen die Entscheidung ist Berufung möglich.
Weiteres Scharmützel im Buchpreiskrieg
Libro hatte über seine Tochter lion.cc im Internet Bücher unter
dem festgelegten Ladenpreis verkauft. Daraufhin hatten etliche
deutsche Verlage und Grossisten die Belieferung eingestellt.

