02.08.2000

ASP.ISNOT.ASP

Bildquelle: APS-Konsortium

Abmahn-Unwesen um den Begriff "ASP"

Zahlreiche Unternehmen im Bereich der Application-Service-Provider erhielten in den vergangenen Wochen unerfreuliche Schreiben durch den frischgebackenen "Besitzer" der Marke "ASP", Volker Jungbluth.

Darin wird ihnen die weitere Nutzung des Kürzels "ASP" untersagt. Jungbluth hatte die Marke am 03.08.99 angemeldet, worauf das Deutsche Patent- und Markenamt [DPMA] die Marke am 10.01.2000 eingetragen hat.

Sofort nach dem bekannt Werden setzte sich das ASP-Konsortium mit Jungbluth in Verbindung und forderte ihn auf, die Marke wieder zum freien Gebrauch freizugeben.

ASP ist eine Abkürzung für Application Service Provider

und bezeichnet eine Firma, die via Internet den Usern Zugriff auf Applikationen ermöglicht. Das ASP-Konsortium vertritt gegenwärtig über 60 Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum.

ASP kann aber auch für "Active Server Page" stehen. Darunter versteht man eine HTML-Seite, die eine oder mehrere ASP-Skripts enthält, die auf dem Server ausgeführt werden.

System mit Methode

Den Vorschlag des ASP-Konsortiums, die Marke "ASP" wieder löschen zu lassen, und damit die freie Verfügbarkeit zu gewährleisten, lehnt Jungbluth allerdings kategorisch ab, sodass das ASP-Konsortium nun seinerseits die Löschung beim Markenamt beantragt hat.

"Es kann nicht sein, dass der Eintrag eines allgemein gültigen Begriffs wie ASP durch einen Einzelnen die Nutzung dieses Begriffs für die Allgemeinheit beschränkt oder behindert", meint Christian Kruppa vom ASP-Konsortium.

Jungbluths System hat offenbar Methode. Er hat nicht nur Markenrechte für "ASP" registrieren lassen, sondern auch für "Webchannel", "Uni Guide", "Flirtline" und "Pressemailer".