02.08.2000

LEX.TELEFON

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AK kritisiert Telekom-Gesetzesnovelle

Umfassenden Verbraucherschutz bei allen alternativen Telefonanbietern, einfachere Tarife und Telefonrechnungen, einheitliche Verträge und die Umsetzung der EU-Richtlinien hat die Arbeiterkammer heute bei einem Pressegespräch in Zusammenhang mit der neuen Telekom-Novelle gefordert.

In dem von Infrastrukturminister Michael Schmid erarbeiteten Entwurf zur Novelle fehle der Konsumentenschutz, kritisierte die AK, die in der Novelle nur "leichte Verbesserungen" sieht.

Markt muss verbraucherfreundlicher werden

Einzelgesprächsnachweise seien laut Entwurf nicht kostenlos, während die EU-Richtlinien dies bereits vorgeben.

Außerdem könnten Konsumenten von Verträgen künftig nur mehr vorzeitig aussteigen, wenn sie durch eine Änderung benachteiligt werden. Bisher konnten Telefonkunden bei jeder Vertragsänderung kündigen.

Die Anbieter von Informationsdiensten sollten in der Werbung künftig die Bruttopreise der Gesprächskosten pro Minute angeben, bei höheren Tarifen sollte es einen Tonbandhinweis geben, forderte die AK weiter.

Mindeststandards für Verträge

Die Verträge und Geschäftsbedingungen sollten bei allen Telefonbetreibern gewisse Mindestinhalte bezüglich Bereitstellungsfristen, Wartungsleistungen und Ausgleichsbeträge bei Leistungsausfall haben, forderte die AK weiter.

In der EU seien Mindestvertragsinhalte für Telekom-Verträge bereits festgelegt, die in Österreich aber noch nicht umgesetzt sind.

Konsumenten sollten laut EU-Bestimmungen auch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sie sich mit Beschwerden auch an die Telekom Control wenden könnten, so die AK.