28.07.2000

ZUCHT, ORDNUNG

Deutsches Kinderhilfswerk will filtern

"Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerks darf Minderjährigen der Zugang zum Internet in einem Internet-Cafe nur gestattet werden, wenn eine Filtersoftware als Kinder- und Jugendsicherung wirksam installiert ist", hieß es. Auch müssten die Betreiber der Cafes eine pädagogische Begleitung der Kinder gewährleisten.