Steuererklärung auf Elektronisch
Seit dem 1. Jänner 2000 ist in Deutschland die elektronische Übermittlung von Steuererklärungsdaten im Verfahren ELSTER [ELektronische SteuerERklärung] möglich. Bereits 115.000 Einkommensteuererklärungen sind über ELSTER bei den Finanzämtern eingegangen.
Derzeit kann die Steuererklärung noch nicht vollständig elektronisch erfolgen - ein zusammengefasster, unterschriebener Ausdruck der Erklärung ist noch erforderlich. Angesichts der Entwicklung von sicheren digitalen Unterschriften ist jedoch absehbar, dass in Deutschland demnächst Steuererklärungen tatsächlich vollelektronisch vorgenommen werden können.
Die Vorteile von ELSTER liegen auf der Hand: Behördenwege zum Finanzamt entfallen, es entsteht höhere Sicherheit für den Bürger, dass seine Daten korrekt angenommen werden - und die Bearbeitungszeiten verkürzen sich eklatant.

Software-Hersteller erhalten das von Verwaltungsseite bereitgestellte Datenübermittlungsprogramm kostenlos und können es in ihre Steuererklärungs-Software einbinden.
In Österreich werden Steuerzahler auf die Möglichkeit der elektronischen Steuererklärung noch etwas warten müssen. In fünf Jahren sollen dann allerdings alle Behördenwege online erledigt werden können.
