Radios sollen für Internet-Streams zahlen
Österreichische Privatradios, die ihr Programm auch im Internet ausstrahlen, sollen nach dem Willen der Leistungsschutzgesellschaft der Plattenproduzenten und Interpreten [LSG] dafür zukünftig gesondert zahlen.
Das strebt die LSG jedenfalls in Verhandlungen mit der Wirtschaftskammer Österreich an, die von der Organisation betrieben werden, weil im derzeit gültigen Gesamtvertrag der LSG mit den Privatradios die gleichzeitige Verbreitung des Programms via Internet [Simulcast] nicht erfasst ist.
Die LSG war im Netz nicht auffindbar, über entsprechende Hinweise würden wir uns freuen. LSG-Sprecher Franz Medwenitsch ist auch Geschäftsführer des Verbandes der Österreichischen Musikwirtschaft,

Zukunft im Gebührenblick
Rund zehn Sender nutzten derzeit das Internet als zusätzliches Medium, schätzt LSG-Mitglied Franz Medwenitsch. "Aber das ändert sich schnell - wir haben es ja mit einem sehr dynamischen Medium zu tun."
Derzeit trifft man sich laut Medwenitsch zu "Gesprächsrunden" mit dem Fachverband Telekommunikation in der WK. Die LSG strebe eine Übergangslösung an, bis die genaue Rechtslage ausjudiziert ist: "Unser Vorschlag sind monatliche Pauschalbeträge für die zusätzliche Nutzung der Rechte im Internet."

Juristen haben das Wort
"Wenn ich die Forderungen einmal anerkenne, werde ich auch in Zukunft zahlen müssen", kontert Josef Moser vom Fachverband Telekommunikation in der Wirtschaftskammer.
Für ihn ist die "unerfreuliche Problematik" noch lange nicht vom Tisch. "Wir sind immer davon ausgegangen, dass man Radio nur ein Mal hört - und die Internet-Rechte daher im Gesamtvertrag mit eingeschlossen sind."
Ein Rechtsgutachten solle nun Klarheit bringen, im Herbst wird weiter verhandelt.
Lieber abdrehen als zahlen
Die Privatradiobetreiber würden keine weiteren Leistungsschutzgebühren entrichten. "Das Senden im Internet ist nicht das Geschäft des Tages, aber es könnte es eines Tages werden", meint Moser. "Wenn wir dafür extra zahlen müssen, drehen wir es ab", sei der Standpunkt der betroffenen Senderchefs.
Auch im Gebührenblick
"Echte" Internet-Radios, die nur im Netz senden, sind von den Verhandlungen übrigens nicht betroffen. Laut Franz Medwenitsch wird sich für solche Projekte erst mit der EU-Richtlinie zum Schutz des geistigen Eigentums, die derzeit erarbeitet wird, eine "allgemein gültige Lösung" schaffen lassen - also eine Methode für die LSG-Mitglieder, zu kassieren.
Die LSG greift mit ihrem aktuellen Vorstoß eine entsprechende Innitiative der AKM vom letzten August auf - das Sommerloch scheint für die Forderung nach doppelten Gebühren für ein Radioprogramm der ideale Zeitpunkt zu sein.
