MS verliert Prozess um verbilligte Software
Im Streit um den gekoppelten Vertrieb von Soft- und Hardware hat Microsoft vor dem deutschen Bundesgerichtshof [BGH] eine Niederlage erlitten.
Nach dem heute veröffentlichten Urteil kann Microsoft freie Computerhändler nicht zwingen, verbilligte Software nur zusammen mit einem Computer zu verkaufen.
Microsoft könne lediglich diejenigen Händler in die Pflicht nehmen, die einen entsprechenden Vertrag mit dem Konzern eingegangen seien, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Streitpunkt Sicherungs-CD-ROMs
Microsoft hatte gegen einen Berliner Computerhersteller geklagt,
der Sicherungssoftware von einem Zwischenhändler erworben und ohne
den zugehörigen Computer weiterverkauft hatte. Microsoft warf dem
Händler daher eine Verletzung des Urheberrechts vor. Konkret geht es
um Sicherungs-CD-ROMs, die mitgeliefert werden, wenn ein Kunde einen
bereits mit Software ausgestatteten Computer kauft. Sie erlauben im
Falle eines Computerabsturzes die Neuinstallation der Software.
Diese sogenannten "Original Equipment Manufacturer"-Programme [OEM]
werden von Microsoft zu günstigeren Preisen nur in Verbindung mit
Computern abgegeben.

Verbilligte Software nicht an Computerkauf koppeln
Microsoft wollte vor Gericht durchsetzen, dass die mit unterschiedlich hohen Preisabschlägen abgegebenen OEM-Versionen von Betriebssystemen wie MS DOS und Windows nur zusammen mit einem Computer verkauft werden dürfen.
Die Richter in Karlsruhe folgten mit ihrem Spruch aber den Argumenten des Berliner Händlers, der erklärt hatte, er sei an die Koppelung von Hard- und Software nicht gebunden, weil er keinen Vertrag mit Microsoft habe.
Der Softwarekonzern wolle lediglich seine Monopolstellung sichern, indem er wirtschaftlichen Zwang auf die Händler ausübe und bestimmte Absatzwege vorschreibe, hatte der Händler kritisiert.
Generell kritisierte das Gericht die Praxis, verbilligte Software an den Kauf eines neuen Computers zu koppeln. Es sei nicht einzusehen, warum nicht auch andere Käufer in den Genuss des günstigeren Preises kommen sollten.
Sieg in den Vorinstanzen
Das heutige Urteil kam für viele überraschend, da Microsoft in
den Vorinstanzen Recht erhalten hatte. Weil in weiteren Fällen
Oberlandesgerichte jedoch anders geurteilt hatten, kann das heute
gefällte Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe als
Grundsatzentscheidung zum so genannten "Unbundling" angeshehen
werden.

Microsoft zog bereits die Konsequenzen
Mirosoft zeigt sich von dem heute erfolgten Urteilsspruch zu seinen Ungunsten wenig beeindruckt.
Nach Angaben eines Sprechers hat der Konzern das Problem inzwischen dadurch gelöst, dass er beim Computerverkauf nur noch "Reparatur"-CD-ROMs mitliefert.
Sie lassen sich nur auf dem zugehörigen Computer installieren und sollen für fremde Computer wertlos sein.