Microsoft klagt deutschen Händler
Vor dem deutschen Bundesgerichtshof hat heute die Verhandlung über eine Klage von Microsoft gegen einen Computerhändler begonnen, der Sicherungssoftware ohne den zugehörigen Computer verkauft haben soll.
Microsoft wirft dem Berliner Händler daher eine Verletzung des Urheberrechts vor.
Konkret geht es um Sicherungs-CD-ROMs, die mitgeliefert werden, wenn ein Kunde einen bereits mit Software ausgestatteten Computer kauft. Sie erlauben im Falle eines Computerabsturzes die Neuinstallation der Software.
Microsoft gibt's auch billiger
Microsoft vertreibt Software auf zwei Wegen: zum einen als
vollwertige Programme, die sich Kunden für ihre Computer kaufen. Zum
anderen verkauft Microsoft billigere Software-Varianten an
Computerhersteller, die Computer und Software anschließend als Paket
anbieten. In diesem Fall erhält der Kunde neben der bereits
installierten Software auch die Sicherungs-CD-ROMs. Mit einem
Hinweis auf der Verpackung weist Microsoft darauf hin, dass die
Software nur mit dem erworbenen Computer verwendet werden darf.

Grundsatzentscheidung erwartet
In den Vorinstanzen hatte Microsoft bereits Recht erhalten. Weil in weiteren Fällen Oberlandesgerichte jedoch anders geurteilt hatten, wird vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun eine Grundsatzentscheidung zum so genannten "Unbundling" erwartet, das Microsoft als Produktpiraterie verfolgt.
Ob bereits heute eine Entscheidung fällt, ist allerdings unklar.
Der Konzern hat das Problem nach Angaben eines Sprechers inzwischen dadurch gelöst, dass er beim Computerverkauf nur noch "Reparatur"-CD-ROMs mitliefert. Sie lassen sich nur auf dem zugehörigen Computer installieren und sollen für fremde Computer wertlos sein.