Elektronischer Rechtsverkehr ausgebaut
Das Justizministerium und die Datakom Austria bauen den Elektronischen Rechtsverkehr [ERV] aus. Seit Juni kann jedes Unternehmen und jeder Bürger an der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten teilnehmen.
Ab sofort ist der Rückverkehr für alle Teilnehmer verpflichtend, was dem Justizministerium jährliche Einsparungen von bis zu 20 Millionen ATS bringt, hieß es am Dienstag in einer Aussendung.
Seit einem Jahr ist die Zustellung von gerichtlichen Schriftstücken im Rückverkehr elektronisch möglich. Neu ist, dass sich die Teilnehmer des ERV nun verpflichten, Informationen wie etwa Gerichtszahl, Zahlungsbefehle oder Exekutionsbewilligungen von den Gerichten elektronisch entgegenzunehmen. Bis 1. Jänner 2001 wurde ein Übergangszeitraum für den verpflichtenden Rückverkehr vereinbart, damit ERV-Teilnehmer ihre Software adaptieren können.
Vom elektronischen Rechtsverkehr profitieren vor allem Unternehmen, die ein größeres Kommunikationsvolumen mit österreichischen Gerichten zu bewältigen haben, wie beispielsweise Energieverwertungsunternehmen, Handelsbetriebe und Versandhäuser.
Die Datakom und das Justizministerium planen auch eine spezielle Web-Oberfläche, damit künftig die Eingabe von Schriftsätzen ohne spezielle ERV-Software möglich wird.