Schreibverbot für Mitnick bestätigt
Kevin Mitnick darf wegen angeordneter Computerabstinenz keine Netz-Kolumne schreiben.
Nachdem sein Bewährungshelfer ihm untersagt hatte, einen Beitrag für ein neues Online-Magazin ["Contentville"] zu verfassen, bestätigte jetzt ein Gericht dessen Zuständigkeit und damit auch das Verbot.
Auch einen Vortrag zum Thema Computersicherheit in Washington lehnten Bewährungshelfer und Gericht ab.
Die Mitnick-Story
Anfang der 90er Jahre war er wegen mehrerer Einbrüche in
Computersysteme des Militärs und großer US-Konzerne als
"meistgesuchter Krimineller der USA" gejagt worden. Nach einer
dramatischen Verfolgungsjagd wurde er im Februar 1995 geschnappt. Im
August vergangenen Jahres hatte eine Richterin in Los Angeles ihn zu
46 Monaten Haft verurteilt. Den größten Teil der Strafe hatte er
aber bereits in Untersuchungshaft abgesessen. Über die
Lebensgeschichte des Hackers sind bereits mehrere Bücher und ein
Kinofilm erschienen. Im Jänner diesen Jahres wurde er

Mitnick hatte sogar angeboten, seine "Contentville"-Beiträge auf einer mechanischen Schreibmaschine zu verfassen. "Ich versuche nur, mir ein Leben wie jeder andere aufzubauen", zeigte er sich nach der Gerichtsentscheidung enttäuscht.
"Ich bin nicht mehr am Hacken interessiert, aber ich habe darin so viel Erfahrung. Also versuche ich aus Zitronen Limonade herzustellen. Ich versuche nur die Kurve zu kriegen."