Streit um Abgabe auf CD-Brenner vor Gericht
Der Streit um Abgaben auf CD-Brenner wegen der Kopien von Musik und Bildern, die mit den Geräten angefertigt werden können, geht in die nächste Runde.
Die Urheberrechts-Gesellschaft Gema will jetzt eine Musterklage gegen die deutsche Hewlett-Packard-Tochter anstrengen. Dabei soll die gesetzlich geregelte Vergütungsabgabe für private Kopien von Bild- und Tondaten auch auf das Brennen von CDs übertragen werden.

Hewlett-Packard lehnt bisher Pauschalabgaben, wie sie in den 60er Jahren für Tonbandgeräte eingeführt wurden, komplett ab. Die Musikindustrie solle lieber selbst die Kontrolle über unliebsame Raubkopien zurückgewinnen, argumentierte die Münchner Anwaltskanzlei Poll & Ventroni im Auftrag der Hersteller von CD-Brennern.
Die Klage soll den Angaben zufolge Anfang Juli beim Landgericht Stuttgart gegen Hewlett Packard als Marktführer der Brenner-Branche eingereicht werden. Bei Erfolg müssen die Hersteller von CD-Brennern künftig pro Gerät eine Kopiergebühr von rund neun Euro entrichten.
Den Herstellern drohen dadurch möglicherweise Nachzahlungen in Millionenhöhe.