Ab heute Funk-Deregulation in AT
Heute, Montag, beginnt die Begutachtungsfrist für den Entwurf eines "Bundesgesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" [FTEG].
Das FTEG schafft amtliche Betriebsgenehmigungen und Zulassungsprüfungen für Geräte wie Satelliten-Uplinks, Funkgeräte, Equipment für drahtlose Standleitungen weitgehend ab.
Das Sendegerät muss nur irgendwo in der EU einer "harmonisierten Norm" entsprechen, normiert von einer "anerkannten Normenorganisation", muss das "zugewiesene Spektrum [...] effektiv nutzen" und darf keine "schädlichen Störungen" verursachen. Dafür sieht § 17 Verwaltungsstrafbestimmungen vor.
Verpflichtung durch die EU
Im Vorwort ist vermerkt, dass dieses Gesetzesvorhaben dazu diene,
einer "Verpflichtung" nachzukommen, die Artikel 19 der EU Richtlinie
99/5/EG der Republik Österreich auferlegt.

Ausnahmen für Lauschangreifer
Der Entwurf, der heute auch auf der Webseite des Verkehrsministeriums zu finden sein wird, sieht aber auch Ausnahmen vor.
Nicht betroffen sind "Geräte, die ausschließlich für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Sicherheit, der Verteidigung, der Sicherheit des Staates oder Strafrechtspflege benutzt werden".
Der IMSI-Catcher
Im Klartext heißt das, dass die Verbreitung so genannter
IMSI-Catcher [International Mobile Subscriber Identity], mittels
derer die Polizei [und die Nachrichtendienste] auf Grund einer
Sollbruchstelle im GSM-Protokoll in die Handy-Netze zu Abhörzwecken
eindringen können, nun gar nicht mehr behördlich kontrolliert wird.

Im Vorjahr hatte noch der Umstand, dass die Polizei ein derartiges Gerät monatelang ohne Genehmigung der obersten Fernmeldebehörde betrieben hatte,

Der gesamte Gesetzentwurf
Die Oberste Fernmeldebehörde [OFB] hat den vollständigen Entwurf
am frühen Nachmittag des Montags zum Download frei gegeben.
