19.06.2000

UPDATE

Bildquelle: PhotoDisc

Ab heute Funk-Deregulation in AT

Heute, Montag, beginnt die Begutachtungsfrist für den Entwurf eines "Bundesgesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" [FTEG].

Das FTEG schafft amtliche Betriebsgenehmigungen und Zulassungsprüfungen für Geräte wie Satelliten-Uplinks, Funkgeräte, Equipment für drahtlose Standleitungen weitgehend ab.

Das Sendegerät muss nur irgendwo in der EU einer "harmonisierten Norm" entsprechen, normiert von einer "anerkannten Normenorganisation", muss das "zugewiesene Spektrum [...] effektiv nutzen" und darf keine "schädlichen Störungen" verursachen. Dafür sieht § 17 Verwaltungsstrafbestimmungen vor.

Ausnahmen für Lauschangreifer

Der Entwurf, der heute auch auf der Webseite des Verkehrsministeriums zu finden sein wird, sieht aber auch Ausnahmen vor.

Nicht betroffen sind "Geräte, die ausschließlich für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Sicherheit, der Verteidigung, der Sicherheit des Staates oder Strafrechtspflege benutzt werden".