Wechselhafte Witterung für Microsoft
Verbraucher können Microsoft nicht wegen überhöhter Preise von Windows '98 klagen, entschied gestern ein Gericht in Oregon.
Richter John Wittmayer begründete sein Urteil mit einem Erkenntnis des Höchstgerichts, wonach Verbraucher ein Unternehmen nicht nach den Antitrust-Gesetzen klagen können, wenn sie die Produkte nicht direkt dort gekauft hätten.
Womit die Kernfrage, ob das Windows-Betriebssystem nun überteuert ist, allerdings unbehandelt blieb.
Microsoft-Sprecher Jim Cullinan begrüßte in einer ersten Reaktion diese Entscheidung.
136 Verfahren gegen Microsoft offen
Damit reduziert sich die Anzahl der gegen den Softwarekonzern in
den USA anhängigen Verfahren allerdings nur von 137 auf 136 Fälle.
In anderen US-Bundesstaaten hingegen haben Verbraucher durchaus das
Recht, auch dann zu klagen, wenn sie die Microsoft-Produkte über
einen Zwischenhändler erworben haben. Microsoft hat unterdessen eine
breite

Per verkürztes Verfahren vors Höchstgericht
Im Hauptverfahren US-Regierung versus Microsoft haben die Anwälte des Softwarekonzerns am Dienstag ihre Eingabe beim Berufungsgericht gemacht, die von diesem überraschend schnell angenommen wurde.
Das US-Justizministerium seinerseits strebt an, den Fall direkt vor das US-Höchstgericht zu bringen, und hat das Berufungsgericht aufgefordert, abzuwarten, bis die Entscheidung über das weitere Procedere getroffen sei.
Microsoft erklärte, die Regierung solle nicht versuchen, das Berufungsgericht zu umgehen. Nächste Woche wird Microsoft seine Einwände gegen eine beschleunigte Fortsetzung des Falles vor dem US-Höchstgericht vorbringen.