Deutschland erschwert Handyortung
Schriftliche Zustimmung für private Dienste
Die Ortung von Mobiltelefonen und somit die Übermittlung von Standortdaten an Dritte soll in Deutschland künftig nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Handynutzers erlaubt sein.
Das Kabinett habe beschlossen, dass dieser für die Ortung "gesondert und schriftlich" seine Erlaubnis geben müsse, teilte das deutsche Verbraucherschutzministerium am Mittwoch in Berlin mit. Die Regelung solle in das laufende Verfahren zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes eingebracht werden.
"Einer heimlichen Ortung ohne Einwilligung des Betroffenen wird hiermit ein Riegel vorgeschoben", sagte Staatssekretär Gert Lindemann, der das Ressort bis zur Ernennung eines neuen Ministers leitet.
Das auf Seniorenhandys spezialisierte Linzer Unternehmen Emporia Telecom präsentiert auf der Internationalen Funkausstellung [IFA] in Berlin ein barrierefreies Handy mit Ortungs- und Tracking-Funktion.
Eifersüchtige Partner am Werk
Ortungsdienste teilen bei Angabe der Mobilfunknummer den Aufenthaltsort des Handys mit. Für die Einwilligung verlangen sie oft lediglich eine SMS von dem gesuchten Handy. Eine SMS sei jedoch einfach zu fälschen und belege nicht, dass sie tatsächlich vom Inhaber des Handys versendet worden sei, sagte Lindemann. Die Ortungsdienste werden beispielsweise oft von eifersüchtigen Partnern eingeschaltet.
Eine Mitteilung, wo sich jemand befinde, betreffe die Persönlichkeit erheblich. Sein Ministerium habe sich daher dafür eingesetzt, Ortungen nur nach bewusster Einwilligung möglich zu machen.
(AFP)
