09.06.2000

FREELOADING

Bildquelle: ORF ON

EU-Richtlinie zum Copyright

Nach jahrelanger Diskussion haben sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf eine Richtlinie zum Schutz von Musikerrechten in der Informationsgesellschaft verständigt.

Sie sieht mehrere Ausnahmen von der Regel vor, dass die Urheberrechte der Autoren grundsätzlich geschützt und vergütet bleiben müssen.

So können Musikstücke aus dem Internet für rein private, nicht-kommerzielle und

Unterrichtszwecke kopiert werden.

Negative Reaktion der Musikindustrie

Der Verband der internationalen Phonoindustrie [IFPI] zeigte sich in Brüssel enttäuscht und bemängelte, die seit Jahren umstrittene Richtlinie lasse viele Fragen offen.

Unter anderem hätten die Mitgliedsstaaten weiter die Möglichkeit, Sonderregelungen für ihr Gebiet zu treffen. Die Musikindustrie hatte auf einem umfassenden Schutz der Autorenrechte und vor Raubkopien gedrängt.

Angst vor Milliardenverlusten

Die Plattenindustrie befürchet durch die neue Regelung Milliardenverluste, vor allem seit das Kopieren von Musikstücken über das Internet durch neuartige Kompressionsverfahren wie dem Übertragungsstandard MP3 sehr viel einfacher und schneller geworden ist.

Beobachter gehen davon aus, dass die EU-Regelung zu einer Reihe von Prozessen führen wird, um die praktische Bedeutung des Begriffs "rein private, nicht-kommerzielle Unterrichtszwecke" auszujudizieren.