EU-Richtlinie zum Copyright
Nach jahrelanger Diskussion haben sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf eine Richtlinie zum Schutz von Musikerrechten in der Informationsgesellschaft verständigt.
Sie sieht mehrere Ausnahmen von der Regel vor, dass die Urheberrechte der Autoren grundsätzlich geschützt und vergütet bleiben müssen.
So können Musikstücke aus dem Internet für rein private, nicht-kommerzielle und
Unterrichtszwecke kopiert werden.
Frankreich als Hardliner
Wie aus dem Rat der Ständigen EU-Vertreter am Freitag in Brüssel
zu erfahren war, erfolgte die Einigung über die Richtlinie, die vor
allem Musikverbreitung im Internet regeln soll, bei einer Sitzung am
Donnerstag. Die Richtlinie soll in der nun vorbereiteten
Schlussfassung bei der nächsten Sitzung des Ständigen Rates formell
beschlossen werden. Danach geht der Entwurf zur zweiten Lesung an
das Europaparlament. Bis dato hatte der Widerstand Frankreichs eine
schnelle Einigung der EU auf eine Richtlinie zum

Negative Reaktion der Musikindustrie
Der Verband der internationalen Phonoindustrie [IFPI] zeigte sich in Brüssel enttäuscht und bemängelte, die seit Jahren umstrittene Richtlinie lasse viele Fragen offen.
Unter anderem hätten die Mitgliedsstaaten weiter die Möglichkeit, Sonderregelungen für ihr Gebiet zu treffen. Die Musikindustrie hatte auf einem umfassenden Schutz der Autorenrechte und vor Raubkopien gedrängt.
"Schwere Konsequenzen für die Industrie"
Francis Moore, IFPI-Direktorin für Europa, sagte, die
Bestimmungen der Richtlinie seien "so weit gefasst, dass schwere
Konsequenzen für die Industrie zu befürchten sind."

Angst vor Milliardenverlusten
Die Plattenindustrie befürchet durch die neue Regelung Milliardenverluste, vor allem seit das Kopieren von Musikstücken über das Internet durch neuartige Kompressionsverfahren wie dem Übertragungsstandard MP3 sehr viel einfacher und schneller geworden ist.
Beobachter gehen davon aus, dass die EU-Regelung zu einer Reihe von Prozessen führen wird, um die praktische Bedeutung des Begriffs "rein private, nicht-kommerzielle Unterrichtszwecke" auszujudizieren.