Streit um Software-Patente
In einem neuen Positionspapier des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie wird eindeutig Stellung gegen Software-Patente bezogen.
Die Bedenken des Ministeriums gegen Software-Patente beziehen sich nicht nur auf die Rechtsunsicherheit, die aus derartigen Patenten für Programmiermethoden und Algorithmen, resultieren würde, sondern auch auf die Sicherheitsproblematik. Laut dem Positionspapier ist "Open Source Software wegen ihrer Überprüfbarkeit ein wichtiges Element im Rahmen einer sicheren Informationstechnologie".
Das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat vor kurzem im Rahmen der Initiative "Partnerschaft Sichere Internet-Wirtschaft" eine Konferenz über die wirtschaftspolitischen Aspekte der Softwarepatentierung veranstaltet.

Schon seit geraumer Zeit kämpfen verschieden Internet-Gruppierungen gegen EU-Pläne einer Ausweitung des Patentrechts auf Software an.
Laut dem Förderverin Informationstechnik und Gesellschaft [FITUG] werden durch Software-Patente der Bestand und die weitere Entwicklung von freier Software gefährdet. "Innovations- und Beschäftigungspotentiale bleiben ungenutzt; die Programmierer freier Software werden unkalkulierbaren, ungerechtfertigten, unübersehbar großen und unvermeidbaren Prozeßrisiken ausgesetzt", so FITUG.

Rechtsanwalt Jürgen Siepmann, Justitiar des LIVE Linux-Verbandes führt eine weitere Gefahr bei Software-Patente ins Treffen: "Einen Vorteil in einer Gesellschaft, in der Patente mit der Gießkanne verteilt werden, haben nur diejenigen Unternehmen, die ein umfangreiches Patentportfolio und große Rechtsabteilungen haben. Es ist kein Geheimnis, dass Patente dazu benutzt werden, um unlilebsamer Konkurrenz Steine in den Weg zu legen."
Tatsächlich unterhält der Software-Konzern Oracle eigenen Angaben zufolge eine große Patentrechtsabteilung und eine Vielzahl von Software-Patenten, um "Munition" in einem Patentstreit mit anderen Patentrechtsinhabern zu haben.
Österreichische Rechtslage - Kein Patent, dafür
Gebrauchsmuster
§ 1 Abs. 2 des österreichischen Gebrauchsmustergesetzes [GMG]
bestimmt, dass die Programmlogik als gebrauchsmusterschutzfähige
Erfindung anzusehen ist. Wenn auch nach dem österreichischen
Patentgesetz [§ 1 Abs. 2] "Programme für Datenverarbeitungsanlagen"
nicht als patentfähige Erfindungen angesehen werden, so eröffnet das
GMG dem Gebrauchsmusterinhaber eine Vielzahl von Möglichkeiten gegen
einen Verletzer des Gebrauchsmusterrechts vorzugehen. Der Verletzer
kann vor dem Handelsgericht Wien auf Unterlassung, Beseitigung,
Urteilsveröffentlichung, angemessenes Entgelt, Schadenersatz,
Herausgabe des Gewinns, angemessene Entschädigung für ideelle
Nachteile und Rechnungslegung geklagt werden. Außerdem besteht die
Möglichkeit, dass der Verletzer auch strafrechtlich verfolgt wird.
Der Gebrauchsmusterschutz endet spätestens zehn Jahre nach dem Ende
des Anmeldemonats.
