TA gibt vorerst keine Daten mehr weiter

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17.10.2008

Die Telekom Austria [TA] will bei Urheberrechtsverstößen Nutzerdaten bis auf weiteres nur noch auf richterliche Anweisung an Rechteinhaber weitergeben.

Die TA habe sich entschlossen, vorerst keine weiteren Beauskunftungen bei Anfrangen von Rechteinhabern nach Urheberrechtsverletzungen ohne richterlichen Beschluss zu tätigen, teilte TA-Sprecher Martin Bredl am Freitag ORF.at mit.

Das Unternehmen wolle eine neue Empehlung des Verbandes der Internet Service Providers Austria [ISPA] abwarten. Diese soll Ende Oktober ergehen und werde voraussichtlich darauf hinauslaufen, dass Internet-Anbieter die Stammdaten ihrer Nutzer [Wer zu einem bestimmten Zeitpunkt Inhaber einer IP-Adresse war, Anm.] nur nach richterlichem Befehl herausgeben, sagte Bredl unter Berufung auf einen ISPA-Juristen.

Verfahren vor EuGH

Zwar verpflichtet das Urheberrechtsgesetz [Paragraf 87b] Internet-Anbieter bei Urheberrechtsverletzungen, auf zivilrechtlichem Weg Auskunft über die Identität der "Verletzer" zu geben. Ob in solchen Fällen das Urheberrecht vor Datenschutz geht, ist derzeit jedoch in der Schwebe.

Der Oberste Gerichtshof [OGH] hatte diese Frage 2007 in einem Verfahren einer Verwertungsgesellschaft gegen einen Internet-Anbieter an den Europäischen Gerichtshof [EuGH] weitergegeben. Eine Entscheidung steht noch aus.

Pornoproduzenten verschicken Schreiben

Die TA hatte am Donnerstag eingeräumt, Stammdaten ihrer Kunden an eine Vorarlberger Rechtsanwaltskanzlei weitergegeben zu haben, die im Auftrag deutscher Pornoproduzenten Unterlassungsklagen an österreichischen Internet-Nutzer verschickte. Die User wurden verdächtigt, in Filesharing-Netzwerken Urheberrechte verletzt zu haben.

Auch andere Provider betroffen

Neben der TA haben, wie am Freitag bekannt wurde, auch andere heimische Internet-Anbieter Auskünfte über die Stammdaten ihrer Nutzer gegeben. Nach Angaben der Vorarlberger Rechtsanwaltskanzlei waren dies vor allem lokale Anbieter.

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