EU will besseren Schutz für Pay-TV

brüssel
07.10.2008

Anbieter von Bezahlfernsehdiensten fordern Strafen für den privaten Besitz gehackter Decoder.

EU-weite Maßnahmen zum Schutz vor der Umgehung von Zugangskontrollsystemen von Bezahlfernsehdiensten sind nach Meinung der EU-Kommission auch weiterhin unverzichtbar.

In einer am Montag veröffentlichten Mitteilung kündigte die Kommission die Einrichtung einer Expertengruppe an, die der "Bekämpfung der Piraterie von Zugangskontrollsystemen" neue Impulse geben soll.

Strafen für Besitz gehackter Decoder

Gleichzeitig legte die EU-Kommission einen Bericht vor, der die Auswirkungen der 1998 erlassenen EG-Richtlinie zum Schutz der Zugangskontrolldienste untersuchte.

In dem Bericht wird auf die unterschiedlichen Regelungen in den verschiedenen Mitgliedsstaaten verwiesen und auch Kritik aus der Branche berücksichtigt. Dieser gehen Sanktionen gegen den nicht autorisierten Zugriff auf kostenpflichtige audiovisuelle Dienste "nicht weit genug".

Anbieter würden sich auch die Einführung von Strafen für den privaten Besitz manipulierter Zugangssysteme wie gehackter Decoder wünschen, so die EU-Kommission. Diese seien in der Richtlinie, die nur gewerbsmäßiges Handeln erfasst, bisher nicht vorgesehen.

Voraussetzung für neue Vertriebswege

Der Schutz der Zugangskontrollsysteme sei nicht zuletzt auch wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung neuer Vertriebswege für digitale Inhalte wie Video on Demand, Streaming und Mobilfernsehen, so die Kommission weiter.

Die EU-Kommission bedauerte in dem Bericht auch das geringe Angebot an grenzüberschreitenden "zugangskontrollierten Diensten".