EU will Mehrwertsteuer auf Downloads
Die EU-Kommission hat einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, wie die Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen anzuwenden ist, die über das Internet angeboten und geliefert werden [Also derzeit vor allem Software, Videos und Musik].
Grundsätzlich werde dabei keine neue Steuer geschaffen, sondern die geltenden Bestimmungen auf die neue Handelsform übertragen, betont die EU-Kommission. Der Vorschlag soll auch für Radio- und Fernsehübertragungen gelten.
Jetzt müssen die Mitgliedsländer im EU-Ministerrat über das neue EU-Gesetz entscheiden.

Details
Grundsätzlich sollen Leistungen, die über das Netz verbreitet werden, innerhalb der EU der Mehrwertsteuer jenes Landes unterliegen, in dem sie gekauft werden.
Verkauft allerdings ein Unternehmen über das Internet direkt an Konsumenten in einem anderen EU-Land, zahlt es im eigenen Land Mehrwertsteuer. Ein österreichisches Unternehmen, das an einen Konsumenten in Deutschland Software liefert, würde also in Österreich Mehrwertsteuer bezahlen.
Die Initiative zur Besteuerung von Downloads ging von Frits Bolkestein, Kommissar für die

Auch für Importe
Exporte von Dienstleistungen aus der EU in Drittstaaten sollen von der Mehrwertsteuer befreit werden. Für Importe, die direkt an Konsumenten gehen, muss hingegen in der EU Mehrwertsteuer gezahlt werden.
Ausländische Unternehmen können sich zu diesem Zweck ein EU-Land aussuchen, nach dessen Regeln sie mehrwertsteuerpflichtig sein wollen. Für alle ihre digitalen Exporte in die gesamte EU gelten dann die Steuern dieses Landes, dabei gilt ein Mindestumsatz von 100.000 Euro.
Bisher waren auf Grund der veralteten Gesetzeslage alle in der EU erstellten Dienstleistungen mehrwertsteuerpflichtig, auch wenn sie exportiert wurden. Alle Importe waren hingegen mehrwertsteuerfrei. Diese Situation führte zu einer Benachteiligung europäischer Unternehmen im internationalen Wettbewerb.
Versandhandel
Keine neuen Regeln soll es für Geschäfte geben, bei denen Produkte über das Internet bestellt und anschließend konventionell an die Kunden ausgeliefert werden.
Dort sollen die für den Versandhandel bereits geltenden Mehrwertsteuerregeln greifen. Bei Lieferungen von EU-Internetfirmen an Kunden in Drittstaaten entfalle in der EU keine Mehrwertsteuer, erklärte die Kommission weiter.