Yahoo! darf Expo-Partner bleiben
Einen Sieg konnte die Expo-Gesellschaft verbuchen, die zur Zeit ohnehin wenig zu lachen hat [Die Besucherzahlen bleiben drastisch unter den Erwartungen, der finanzielle Druck auf die Gesellschaft steigt].
Eine Sorge ist die Expo nun allerdings los: Die drohende Millionenklage der Deutschen Telekom wegen der

Einstweilige Verfügung der DT abgewiesen
Das Landgericht Hannover hat eine einstweilige Verfügung der DT gegen die Weltausstellung zurückgewiesen, Yahoo! darf Partner der Expo bleiben.
Aus der Expo-Weltpartnerschaft der Telekom ließen sich keine Exklusivrechte auf Internet-Angebote ableiten, urteilte das Gericht. Der Vertrag sichere der Telekom Exklusivität nur bei Netzen und Endgeräten der Telekommunikation zu.
Die Expo-Gesellschaft hat mit Yahoo! eine Kooperation im Bereich von Online-Auktionen und einer Internet-Suchmaschine gegründet.
Silke Schumacher, Sprecher der Expo-Gesellschaft verkündet nun Dialogbereitschaft mit der DT, die vor dem Gerichtstermin auf einer Kündigung des Vertrags mit Yahoo! bestanden hatte. Auch der Versuch einer außergerichtlichen Einigung scheiterte.

Begründung
Das Gericht stützte sich in der Urteilsbegründung auf die eidesstattliche Versicherung eines Expo-Juristen, der an den Vertragsverhandlungen mit der Telekom beteiligt war.
Aus ihr geht hervor, dass es nie in der Absicht der Expo gelegen ist, der DT die Internet-Exklusivrechte einzuräumen.