07.06.2000

YUHUU!

Yahoo! darf Expo-Partner bleiben

Einen Sieg konnte die Expo-Gesellschaft verbuchen, die zur Zeit ohnehin wenig zu lachen hat [Die Besucherzahlen bleiben drastisch unter den Erwartungen, der finanzielle Druck auf die Gesellschaft steigt].

Einstweilige Verfügung der DT abgewiesen

Das Landgericht Hannover hat eine einstweilige Verfügung der DT gegen die Weltausstellung zurückgewiesen, Yahoo! darf Partner der Expo bleiben.

Aus der Expo-Weltpartnerschaft der Telekom ließen sich keine Exklusivrechte auf Internet-Angebote ableiten, urteilte das Gericht. Der Vertrag sichere der Telekom Exklusivität nur bei Netzen und Endgeräten der Telekommunikation zu.

Die Expo-Gesellschaft hat mit Yahoo! eine Kooperation im Bereich von Online-Auktionen und einer Internet-Suchmaschine gegründet.

Begründung

Das Gericht stützte sich in der Urteilsbegründung auf die eidesstattliche Versicherung eines Expo-Juristen, der an den Vertragsverhandlungen mit der Telekom beteiligt war.

Aus ihr geht hervor, dass es nie in der Absicht der Expo gelegen ist, der DT die Internet-Exklusivrechte einzuräumen.