SPG: VfGH unterbricht Beratung

justiz
29.09.2008

Wiederaufnahme Anfang Dezember

Gemäß einer Mitteilung des Verfassungsgerichtshofs gegenüber ORF.at haben die Richterinnen und Richter die Beratungen über die Individualbeschwerden gegen das zum 1. Jänner 2008 novellierte Sicherheitspolizeigesetz [SPG] unterbrochen. Die Beratungen darüber wurden am 22. September zu Beginn der Herbstsession aufgenommen.

Es seien ergänzende interne Arbeiten an dem Fall notwendig, hieß es. Die Beratungen sollen zur kommenden Session Anfang Dezember wieder aufgenommen werden.

Zu den näheren Gründen für die Unterbrechung wollte sich die Medienstelle des Gerichts gegenüber ORF.at unter Hinweis auf das laufende Verfahren nicht äußern.

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Die Verfassungsbeschwerden eingereicht haben die Provider Freewave, T-Mobile und Silver Server sowie die Wiener Stadträtin Marie Ringler [Grüne]. Die Richterinnen und Richter müssen vor Verhandlung des Falls prüfen, ob die Kläger individuell von dem Gesetz betroffen sind.

Die SPG-Novelle wurde am 6. Dezember 2007 von den Sicherheitssprechern der damaligen Regierungskoalition, Günter Kößl [ÖVP] und Rudolf Parnigoni [SPÖ], im Nationalrat eingebracht. Die SPG-Novelle wurde vor Verabschiedung nicht im Innenausschuss des Nationalrats behandelt.

Das SPG erlaubt den Sicherheitskräften seither, bei selbst definierter "Gefahr im Verzug", Handy-Standortdaten und IP-Adressen direkt bei Providern abzufragen, ohne vorher eine richterliche Genehmigung einholen zu müssen. Das sei, so die Antragsteller, ebenso verfassungswidrig wie die sich daraus ergebende Pflicht zur Speicherung der IP-Adressen, Standort- und Verbindungsdaten in Kombination mit den persönlichen Daten der Nutzer der Kommunikationsdienste.

(futurezone | Günter Hack)