SPG-Novelle vor dem VfGH

recht
22.09.2008

Richter prüfen Individualanträge

In seiner am Montag beginnenden Herbstsession wird sich der Verfassungsgerichtshof [VfGH] mit den Individualanträgen befassen, die gegen die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes [SPG] eingereicht worden sind.

Auf Anfrage von ORF.at bestätigte der Sprecher des VfGH, dass insgesamt vier Anträge vorliegen. Eingereicht haben die Provider Freewave, T-Mobile und Silver Server sowie die Wiener Stadträtin Marie Ringler [Grüne]. Wann mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen ist, sei noch nicht abzusehen.

"Gefahr im Verzug" und IMSI-Catcher

Das SPG wurde am 6. Dezember 2007 von den Sicherheitssprechern der Regierungskoalition, Günter Kößl [ÖVP] und Rudolf Parnigoni [SPÖ], im Nationalrat eingebracht und trat am 1. Jänner 2008 in Kraft. Die SPG-Novelle wurde vor Verabschiedung nicht im Innenausschuss des Nationalrats behandelt.

Es erlaubt den Sicherheitskräften, bei selbst definierter "Gefahr im Verzug", Handy-Standortdaten und IP-Adressen direkt bei Providern abzufragen, ohne vorher eine richterliche Genehmigung einholen zu müssen. Die sei, so die Antragsteller, ebenso verfassungswidrig wie die sich daraus ergebende Pflicht zur Speicherung der IP-Adressen, Standort- und Verbindungsdaten in Kombination mit den persönlichen Daten der Nutzer der Kommunikationsdienste.

Auch der im SPG neu vorgesehene Einsatz von Mobilfunkabhörgeräten [IMSI-Catcher] würde flächendeckend in den Datenschutz Unbeteiligter eingreifen.

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(futurezone | Günter Hack)