Rechnungshof kritisiert Gerichte
Der Rechnungshof [RH] wirft den Gerichten einen äußert schlampigen Umgang mit Geheimhaltungs- und Datenschutzbestimmungen bei der Telekomüberwachung vor.
Laut einem aktuellen RH-Bericht haben die Gerichte sensible Informationen über die abgehörten Personen an die Telekomfirmen weitergegeben, obwohl dazu keine Notwendigkeit bestand. Der RH spricht von "gesetzwidrigen Handlungen der Gerichte". Selbst die Identität von Vertrauenspersonen wurde den Telekomunternehmen enthüllt, in einem Fall wurde sogar der Name eines verdeckten Ermittlers genannt.
Der RH hat stichprobenartig überprüft, ob sich die Gerichte bei der Anordnung von Telekomüberwachungsmaßnahmen an die gesetzlichen Vorschriften halten. Ergebnis: In 90 Prozent der Fälle wurden deutlich mehr Informationen an die Telefonfirmen übermittelt als gesetzlich erlaubt. Damit erfuhren die Telekomfirmen nicht nur die benötigten Informationen [Name und Anschluss des Betroffenen sowie Beginn und Ende der Überwachung], sondern auch den Namen des Beschuldigten und die Tat, derer er verdächtigt wurde.
Falsche Formulare
In einigen Fällen wurden demnach sogar die Namen von Vertrauenspersonen sowie eines verdeckten Ermittlers an die Firmen übermittelt, obwohl dafür besondere Geheimhaltungsbestimmungen gelten. Grund für die Datenschutzverletzungen war übrigens, dass die Gerichte die falschen Formulare verwendeten und statt der knappen "Mitwirkungsbeschlüsse" die deutlich umfangreicheren "Anordnungsbeschlüsse" an die Telekomfirmen übermittelten - was laut RH schlicht gesetzwidrig war. Laut Justizministerium wurde das mittlerweile abgestellt.
Nüchterne Beurteilung der RH-Prüfer: "Die Hinweise auf den Einsatz eines verdeckten Ermittlers sowie auf Vertrauenspersonen waren aus Sicht des RH geeignet, deren körperliche Integrität und Sicherheit zu gefährden." Und: "Durch die Übermittlung der Anordnungsbeschlüsse wurden darüber hinaus die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen sämtlicher in diesen Beschlüssen genannter Personen und somit deren verfassungsmäßig gewährleistetes Grundrecht auf Datenschutz verletzt."
Kritik auch an Telekomunternehmen
Der Bericht geht aber nicht nur mit der Justiz, sondern auch mit den Telekomfirmen hart ins Gericht, denen der RH unzureichende Mitwirkung an der Überwachung attestiert. Die gerichtlich angeordneten Maßnahmen wurden von den Betreibern nämlich nicht sofort eingeleitet, sondern nur zu Bürozeiten, wie der RH kritisiert.
Umgekehrt erfolgte in einigen Fällen auch eine am Freitag angeordnete Beendigung der Telefonüberwachung erst am Montag - das Wochenende über wurden die Gespräche also ohne richterliche Genehmigung abgehört.
Im Bereich des Innenministeriums kommt der RH zum Schluss, dass die Ausrüstung für die Videoüberwachung mangelhaft ["inhomogen und verbesserungsbedürftig"] ist. Außerdem empfehlen die Prüfer angesichts der geringen Fallzahlen, auch die Durchführung des "kleinen Späh- und Lauschangriffs" bei der Sondereinheit für Observation zu konzentrieren.
Demnach gab es im Jahr 2006 nur einen großen und einen kleinen Lauschangriff, außerdem wurden 56 "Videofallen" eingerichtet. Deutlich größer war die Zahl der Telefonüberwachungen: Laut RH wurden 2006 3.979 Telefonüberwachungen angeordnet, 2005 waren es noch 4.560 und 2004 3.760 gewesen. In nahezu der Hälfte der Fälle wurde 2006 auch der Gesprächsinhalt abgehört [1.866 Inhaltsüberwachungen], in 798 Fällen wurde nur der Standort eines Mobiltelefons festgestellt, 1.315 Telekomüberwachungen betrafen Vermittlungsdaten.
Zum Thema:
(APA)
