EU-Kommission zufrieden mit Google
Barrot begrüßt Reduzierung der Speicherfrist
Der Internet-Konzern Google hat der EU-Kommission kürzere Speicherzeiten von Benutzerdaten zugesagt. Die IP-Adressen der bei Google eingewählten Computer sollten künftig statt 18 nur noch neun Monate gespeichert werden, erklärte die Brüsseler Behörde nach einem Treffen mit Google-Vertretern. EU-Justizkommissar Jacques Barrot begrüßte die Ankündigung.
Google mache damit "einen Schritt zur Einhaltung europäischer Grundsätze zum Schutz der Privatsphäre und von EU-Gesetzen zum Datenschutz", erklärte der Vizepräsident der Kommission.
Transatlantischer Datenschutz
Barrot erinnerte zugleich daran, dass derzeit eine sechsmonatige Speicherung das empfohlene Ziel sei. Wichtig sei der von Google kürzlich eingeführte Ansatz, die Nutzer klar und deutlich über den Umgang mit ihren Daten zu informieren, so Barrot. Die Artikel-29-Gruppe der EU-Datenschützer hatte Google wiederholt stark wegen der langen Speicherfrist für Nutzerdaten von 18 Monaten kritisiert. Google hatte stets entgegnet, dass diese Frist notwendig sei, um die hohe Qualität seiner Dienste zu gewährleisten und diese über gezielte Lieferung von Werbung auch refinanzieren zu können.
Am 9. September hatte Googles Datenschutzbeauftragter Peter Fleischer in einem 20-seitigen Schreiben neben der besagten Reduktion der Speicherfristen für IP-Adressen den EU-Datenschützern höflich, aber bestimmt mitgeteilt, dass sie für Google überhaupt nicht zuständig seien. Die eigentliche Datenverarbeitung finde nämlich in den USA statt. Google nimmt am Safe-Harbour-Programm teil, das die USA mit der EU abgeschlossen hat. Diesem Abkommen gemäß dürfen US-Unternehmen Daten von EU-Bürgern verarbeiten, wenn sie bestimmte Mindeststandards einhalten.
(dpa | futurezone)
