Julia Roberts bekommt Domain zurück
Julia Roberts bekam heute von der "World Intellectual Property Organization" [WIPO] die Domain juliaroberts.com zugesprochen. Roberts klagte zuvor den Inhaber der Domain, den amerikanischen Geschäftsmann Russell Boyd aus New Jersey.
Gegen Russell Boyd entschied das Schiedsgericht, da er keine Rechte oder legitimierten Interessen am Domain-Namen geltend machen konnte.
Roberts ist eine von derzeit 531 Antragstellern aus 52 Ländern, die Beschwerden bei der WIPO eingereicht haben.
Zu den Firmen, die bereits erfolgreich Domains zugesprochen bekommen haben, zählen Christian Dior, Nike, Deutsche Bank und Microsoft. Beispiele aus dem Show-Business sind Tina Turner, Jethro Tull und Jimi Hendrix.
Rechtlich bindend sind die Urteile des Schiedsgerichts nicht. Allerdings haben sich alle Firmen, die eine Lizenz zur Vergabe internationaler Internet-Adressen haben, auf die Respektierung der WIPO-Urteile geeinigt. Das Schiedsgericht kann außerdem nur entscheiden, wenn es um internationale Domain-Namen geht. Das sind also z.B. Internet-Adressen, die auf .com, .net oder .org enden.

Das Schiedsgericht beauftragte Boyd, juliaroberts.com binnen 45 Tagen abzugeben, und gewährte ihm eine Berufungsfrist von zehn Tagen.
Letzte Woche wurde von der WIPO eine Grundsatz-Entscheidung im Fall Jeanette Winterson gefällt.
Das Urteil geht nämlich davon aus, dass eine markenrechtliche Registrierung nicht unbedingt erforderlich ist, um Rechte an einer Marke geltend machen zu können.