EU-Umsatzsteuern für das Internet
EU-Kommissar Frits Bolkestein wird am kommenden Mittwoch einen Vorschlag zur Regelung von Umsatzsteuerzahlungen beim Internet-Handel mit Software, Videos und Musik vorlegen.
Ziel der Initiative sind einheitliche Bestimmungen in der EU für Mehrwertsteuer auf "nicht physische" Güter.
Insgesamt zielt der Vorschlag darauf ab, elektronische Lieferungen für die Mehrwertsteuer als Dienstleistungen einzustufen.
Steuern und Zoll
Der Niederländer Frits Bolkestein ist als Kommissar für die Generaldirektionen Binnenmarkt sowie Steuern und Zollunion
Bestimmungslandprinzip
Ausnahmen soll es nur für Firmen mit einem Umsatz von weniger als 100.000 Euro im Jahr geben.
Um Schlupflöcher im Privatkundengeschäft zu stopfen, sollen sich Firmen aus Drittstaaten in einem EU-Land ihrer Wahl registrieren lassen, um dort die Mehrwertsteuer zu entrichten.
Nach bisheriger Gesetzgebung müssen Firmen aus Drittländern wie den USA nur dort Mehrwertsteuer zahlen, selbst wenn die Wwaren über das Internet in der EU verkauft werden.
Erfolgen Lieferungen zwischen Firmen über das Internet, solle das Bestimmungslandprinzip gelten.
Befindet sich der Verkäufer außerhalb der EU und der Käufer innerhalb der Union, ist die Mehrwertsteuer in der EU zu entrichten. Erfolgen umgekehrt Verkäufe aus der EU ins Ausland, ist die Steuer dort zu begleichen.
E-Commerce-Prognosen
Dem elektronischen Geschäftsverkehr wird für die kommenden Jahre
ein rasantes Wachstum vorhergesagt. Bei
Business-to-Business-Geschäften [B2B] gehen die Prognosen sogar in
die Billionenhöhe. So ergab eine Studie der Gartner Group
B2B-Umsätze von 145 Mrd. USD im Jahr 1999, die heuer bereits auf 403
Mrd. anwachsen und bis 2004 rund sieben Billionen USD ausmachen
sollen. Das wären etwa sieben Prozent des globalen Handels.

Konflikt Europa - USA
Bei Geschäften von Firmen innerhalb der EU soll die Steuer dort entrichtet werden, wo die Empfänger-Firma angemeldet ist.
Handelt es sich bei dem Kunden um eine Privatperson, muss die Steuer hingegen dort entrichtet werden, wo die verkaufende Firma registriert ist.
Warnungen gab es zuvor etwa von der US-Handelskammer in Belgien, dass zur Lösung des Mehrwertsteuer-Problems der Internet-Handel mit bürokratischen Hürden belastet wird. Die Kommission wies aber - gerade angesichts bedeutender Fusionen im Internet-Handel - auf die Bedeutung einer Lösung für die Steuerfrage hin.
Der Kommissions-Vorschlag wird vor dem Hintergrund eines Konflikts zwischen Europa und den USA über die Frage der Besteuerung bzw. Belegung mit Zollgebühren des Internet-Handels bekannt gegeben. Auf der WTO-Konferenz im Dezember trennten sich Europäer und Amerikaner ohne jeden Fortschritt bei den Verhandlungen.
