Internet-Scheidung null und nichtig
Ein ägyptisches Gericht in Alexandria weigerte sich, eine E-Mail als Beweismittel anzuerkennen, in der ein islamischer Ehemann seiner Frau per E-Mail die Ehe aufgekündigt hatte.
Nach islamischen Gesetzen würden elektronisch übermittelte Dokumente vor Gericht nicht anerkannt, heißt es in der Begründung des Richters.
Das Urteil bringt die Frau, Jaclyn Farouk, in eine schwierige Lage, denn sie hatte die E-Mail-Scheidung akzeptiert und ist bereits frisch verheiratet.
Der Koran und das Netz
Ägypten zählt bei einer Gesamtbevölkerung von 65 Millionen
Einwohner derzeit 50.000 Internet-Benutzer.

Aufkündigung aufgekündigt
Jaclyn Farouk ging vor Gericht, als ihr erster Ehemann Hisham Mahmud seinen Standpunkt wieder änderte und ihr mit gerichtlicher Verfolgung drohte, sollte sie ihren neuen Mann nicht verlassen.
Nach islamischem Recht wird eine Scheidung wirksam, wenn der Mann dreimal die Worte "Ich verlasse Dich" spricht.
Ob die zweite Heirat nun ungültig ist oder Farouk in Berufung geht, ist vorerst unklar.