Richter Jacksons überraschende Gnadenfrist
Das Urteil im Kartellprozess gegen Microsoft fällt frühestens kommende Woche.
Der zuständige Bundesrichter Thomas Penfield Jackson räumte den beiden Streitparteien am Donnerstag überraschend eine letzte Gelegenheit ein, zu möglichen Strafmaßnahmen gegen den Konzern Stellung zu nehmen.
Ursprünglich war ein Urteil bereits an diesem Freitag für möglich gehalten worden, nachdem Microsoft am Mittwoch beim Richter seine Reaktion auf überarbeitete Vorschläge des US-Justizministeriums vorgelegt hatte.
Das US-Justizministerium und 19 US-Bundesstaaten hatten den weltgrößten Software-Hersteller wegen Missbrauchs seiner Monopolstellung beim Betriebssystem Windows verklagt. Im April hatte Richter Penfield Jackson den Klägern Recht gegeben und Microsoft des Verstoßes gegen die Kartellgesetze für schuldig befunden.

Neue Runde bis kommenden Mittwoch
Jetzt kann das Ministerium bis zum kommenden Montag wiederum auf die Stellungnahme von Microsoft antworten. Der Konzern hat dann bis Mittwoch Gelegenheit für eine abschließende Reaktion.
Auch nach der Verkündung von Urteil und Strafausmaß ist das Verfahren noch lange nicht zu Ende. Microsoft will in jedem Fall Berufung einlegen.
Die letzte Anwort von Microsoft
In seinem Gerichtspapier vom Mittwoch beklagte Microsoft auch, dass der Richter die weitere Anhörung von Verteidigungszeugen verweigert habe. In einem Anhang wurden mehrere prominente Topmanager zum Beispiel der Unternehmen Compaq und Geico sowie des Filmstudios DreamWorks genannt, die vor Gericht vor den "verbraucherschädlichen" Folgen einer Microsoft-Zerschlagung gewarnt hätten, wäre ihnen die Möglichkeit dazu gegeben worden. Das Nein des Richters zu zusätzlichen Zeugenvernehmungen wird nach Expertenmeinung zu den Hauptargumenten des Konzerns im anstehenden Berufungsverfahren gehören.