Streit über VDS-Abfragenstatistik
Relevanz der Vorratsdaten in der Fahndung
Die deutsche Bürgerrechtsorganisation Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung [AK Vorrat] hat am Mittwoch eine Statistik zur Nutzung der anlasslosen Vorratsspeicherung von Telekom-Verbindungs- und Handystandortdaten [VDS] vorgelegt.
Diese wurde vom deutschen Bundesjustizministerium dem Bundesverfassungsgericht übermittelt, das derzeit aufgrund mehrerer Beschwerden von Bürgerrechtlern prüft, inwieweit die anlasslose Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten mit dem Grundgesetz Deutschlands vereinbar ist. Der AK Vorrat hatte erst im August mit dem Mandat von rund 34.000 Bürgern vor dem Höchstgericht beantragt, die VDS auszusetzen.
934 Strafverfahren
Besagter Statistik zufolge haben die deutschen Behörden von Mai bis Juli 2008 in 934 Strafverfahren auf die Vorratsdaten zurückgegriffen. Das, so der AK Vorrat, lasse aber nicht auf den realistischen Bedarf der Fahnder schließen, da diese vor dem Zugriff auf die Vorratsdaten nicht erst andere Möglichkeiten wie den Zugriff auf Abrechnungsdaten ausschöpften und die Relevanz der Daten für den jeweiligen Fahndungsprozess von den Behörden nicht erfasst worden sei.
In Deutschland ist die erste Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung am 1. Jänner 2008 in Kraft getreten. Eine zweite Stufe, im Rahmen derer neben den Telefonieverbindungsdaten auch Internet-Verbindungsdaten gespeichert werden, soll 2009 folgen.
In einer Vorabentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht den Gebrauch der Daten durch die Strafverfolger gemäß Vorgabe der EG-Richtlinie auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt. Der AK Vorrat weist darauf hin, dass laut einer im Februar 2008 vorgelegten unabhängigen Studie des Max-Planck-Instituts den Fahndern in 0,01 Prozent aller Verfahren Verbindungsdaten zur Aufklärung von Verbrechen fehlten.
Frage nach der Verhältnismäßigkeit
Laut Bundeskriminalamt seien 2007 auch ohne Vorratsdatenspeicherung 84,4 Prozent aller registrierten Internet-Delikte erfolgreich aufgeklärt worden; bei herkömmlichen Straftaten habe diese Quote lediglich 55 Prozent betragen. Aus Sicht des AK Vorrat ist damit die Verhältnismäßigkeit aus dem Eingriff in die Privatsphäre aller Bürger und dem Nutzen für die Strafverfolger durch die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht gegeben.
In Österreich hieß es zuletzt aus dem in Sachen Vorratsdatenspeicherung federführenden Infrastrukturministerium, dass man das Urteil im derzeit laufenden Prozess Irlands gegen EU-Rat und -Kommission vor dem EU-Gerichtshof abwarten wolle, bevor man die umstrittene Richtlinie auch hierzulande umsetze. Irland hat gegen die Art und Weise geklagt, wie die Vorratsdatenspeicherung durch die EU-Gremien geschleust worden war.
