Konsumentenschutz im E-Commerce
Ab heute gelten im E-Commerce neue Bestimmungen: Das österreichische Fernabsatzgesetz, mit dem die EU-Fernabsatzrichtlinie umgesetzt wurde, ist heute in Kraft getreten.
Das Fernabsatzgesetz hat den Konsumentenschutz bei Vertragsabschlüssen über "Fernkommunikationsmittel", also Vertragsabschlüssen im Internet, aber auch via Versandhauskatalog oder Teleshopping, zum Ziel.
Informationspflichten
Die Anbieter von Waren und Dienstleistungen im Internet [aber auch im Versandhandel] trifft nach dem Fernabsatzgesetz eine Reihe von Informationspflichten: Sie müssen den Verbraucher vor Vertragsabschluss über ihren Firmennamen samt ladungsfähiger Anschrift, die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung, Preise, Lieferkosten, Zahlungs- und Lieferbedingungen, Gültigkeitsdauer des Angebots, Mindestlaufzeit des Vertrages und auch über das Bestehen eines Rücktrittsrechtes in Kenntnis setzen.
Bis zu drei Monate Rücktrittsrecht
Im Zentrum des Fernabsatzgesetzes steht - neben den
Informationspflichten der Händler - ein Rücktrittsrecht für
Verbraucher. Gemäß § 5 e Konsumentenschutzgesetz [die Bestimmungen
des Fernabsatzgesetzes wurden großteils ins KSchG eingefügt] können
Konsumenten innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab
Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
Ist der Unternehmer seinen gesetzlich verankerten
Informationspflichten nicht nachgekommen, so verlängert sich die
Rücktrittsfrist auf bis zu drei Monate.

Schutz vor Kreditkartenmissbrauch
Wesentlicher Bestandteil des Fernabsatzgesetzes ist auch die Regelung über den Missbrauch von Zahlungskarten.
Nach dem Fernabsatz-Gesetz können Verbraucher, deren Kreditkarte bei einem Vertragsabschluss im Fernabsatz [also z. B. im Internet] missbräuchlich verwendet wird, vom Aussteller der Karte [also von den diversen Kreditkartenfirmen] verlangen, dass die Buchung oder Zahlung rückgängig gemacht bzw. erstattet wird.
Ein vertraglicher Ausschluss dieser Schutzbestimmung des Fernabsatzgesetzes zu Gunsten der Verbraucher ist nicht möglich.
Sehr wohl können Kreditkartenunternehmen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen allerdings vereinbaren, dass sie nicht haften, wenn der Verbraucher sich nicht eines sicheren Übertragungsweges [z. B. SSL] bei der Weitergabe der Kreditkartendaten bedient hat.
Secure Socket Layer [SSL]
SSL ist ein offener Standard der Firma Netscape Communications
für die gesicherte Datenübertragung im Internet. Mit Hilfe von SSL
soll der unberechtigte Zugriff auf sicherheitsrelevante
Informationen wie Kreditkartennummern verhindert werden. Dadurch
soll vor allem ein sicherer elektronischer Zahlungsverkehr über das
World Wide Web ermöglicht werden.
