Richterliche Verfügung gegen France Telekom
Ein Pariser Handelsgericht hat es der France Telecom vorläufig untersagt, seine neuen, speziell präparierten WAP-Handys zu verkaufen.
Eine entsprechende Klage hatte die junge Internet-Firma Wappup.com eingebracht und France Telecom vorgeworfen, ihren Handy-Kunden das hauseigene WAP-Portal unveränderbar aufzuzwingen.
In einer Notverfügung ordneten die Richter nun an, diese Mobiltelefone vom 13. Juni bis zum 30. September 2000 aus dem Handel zu nehmen.
Ein Fall für die Kartellbehörde
Dies stelle eine unlautere Wettbewerbsverzerrung dar, meinte die
Internet-Firma. Das Gericht hat die Aufhebung des Verkaufs
angeordnet, bis die französischen Kartellbehörden und die
Telekommunikations-Überwachungsbehörde ART [Autorite de Regulation
des Telecommunications] eine Entscheidung in der Frage treffen.

Eine Million WAP-Kunden erwartet
France Telecom hatte mittels ihrer Mobilfunk-Filiale Itineris die WAP-Handys am 17. Mai auf den Markt gebracht.
Bis Jahresende rechnete die Gesellschaft damit, rund eine Million WAP-Abonnenten zu erobern.
