BGH entlastet Siemens-Manager

deutschland
29.08.2008

Der deutsche Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von zwei früheren Siemens-Managern zu Bewährungsstrafen und einer Geldstrafe wegen Schmiergeldzahlungen zum Teil gekippt.

Der Hauptangeklagte Andreas K. sei zwar zu recht der Untreue schuldig gesprochen worden, da Schmiergelder aus schwarzen Kassen an den italienischen Energiekonzern Enel gezahlt worden seien, um an Aufträge zu kommen.

Es liege aber keine Bestechung vor, wie die Vorinstanz befunden hatte, urteilten die Richter des Karlsruher Gerichts am Freitag. Das Landgericht Darmstadt muss nun die Schmiergeldfälle aus den Jahren 1999 bis 2002 neu verhandeln.

Keine Bestechung

K. war Finanzchef der Siemens-Kraftwerkstochter KWU und im Mai 2007 wegen Bestechung und Untreue zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 400.000 Euro und Geldstrafe verurteilt worden. Bis 2002 sei die Bestechung im Ausland nicht strafbar gewesen, die begünstigten Enel-Mitarbeiter seien auch keine ausländischen Amtsträger.

Der mitangeklagte Siemens-Mitarbeiter Horst V. war vom Landgericht wegen Beihilfe zur Bestechung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Auch dieses Urteil hob der BGH auf und ordnete eine neue Verhandlung in Darmstadt an. Bei der neuen Verhandlung sei aber eine Verurteilung wegen Untreue nicht auszuschließen.

Der Vertreter der Anklagebehörde, Bundesanwalt Wilhelm Schmidt, betonte nach der Verkündung: "Das BGH-Urteil hat deutlich gemacht, dass allein das Halten einer schwarzen Kasse den Straftatbestand der Untreue erfüllt."

Im größten Schmiergeld-Skandal der deutschen Wirtschaftsgeschichte geht es insgesamt um 1,3 Milliarden Euro an dubiosen Zahlungen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehr als 300 Beschuldigte.

Kein Gewinnausgleich

Der zweite Strafsenat des BGH entschied zudem, dass Siemens keinen Gewinnausgleich für die erschlichenen Aufträge zahlen muss. Das Landgericht hatte Siemens zur Zahlung von 38 Mio. Euro verurteilt, da sich der Münchener Technologiekonzern durch die Schmiergeldzahlungen seiner damaligen Mitarbeiter Aufträge für Kraftwerksturbinen im Wert von 450 Mio. Euro gesichert hatte. Daraus war nach Gerichtsangaben einen Gewinn von 104 Mio. Euro vor Steuern erwirtschaftet worden.

Siemens hatte sich gegen die Verurteilung gewehrt, da in Italien bereits Entschädigungen an Enel gezahlt wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen gefordert, dass Siemens mehr abführen müsse. Dem gab der Bundesgerichtshof nicht statt.

Weitere Anklagen vorbereitet

Im milliardenschweren Siemens-Korruptionsskandal müssen sich demnächst voraussichtlich zwei weitere frühere Mitarbeiter des Konzerns vor Gericht verantworten. Die Klagen seien fertig, mit einer Anklage sei in Kürze zu rechnen, sagte Oberstaatsanwalt Anton Winkler am Freitag in München.

Ob es aber noch in diesem Jahr zum Prozess kommt, sei derzeit offen. Die Namen der beiden Angeklagten nannte Winkler nicht. Ende Juli war ein früherer Manager der Siemens-Festnetzsparte ICN wegen Untreue in 49 Fällen zu einer Geld- und Bewährungsstrafe verurteilt worden.

(dpa)