29.05.2000

UMSTRITTEN

Bildquelle:

MP3 versus Urheberrecht

Die Prozesse der Musikindustrie gegen Napster und MP3.com haben die Öffentlichkeit für die Problematik von Urheberrechten im Internet sensibilisiert.

Auch wenn viele User der Vorgangsweise der Musikindustrie mit Unverständnis begegnen, bleibt die Frage nach der rechtlichen Beurteilung von MP3 & Co.

Rechtslage in Österreich

Dem Urheber werden gesetzlich verschiedene Verwertungsrechte an seinem Werk eingeräumt, nämlich das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Senderecht und das Recht der öffentlichen Aufführung.

Diese Rechte sind "Ausschließungsrechte". Das heißt, der Urheber kann Dritte von diesen Verwertungsarten ausschließen.

Dabei kommt dem Urheber allerdings nur im Bereich des Vervielfältigungs- und des Verbreitungsrechts ein unbeschränktes Ausschließungsrecht zu. Hinsichtlich des Aufführungs- und des Senderechts steht im Fall der Sendung bzw. öffentlichen Aufführung nur ein Vergütungsanspruch zu.

AKM wertet MP3 als "öffentliche Aufführung"

Fraglich ist, welche Verwertungsarten betroffen sind, wenn z. B. eine MP3-Datei im Internet auf my.MP3.com angeboten wird. Fest steht, dass es sich bei der Speicherung auf einem Server zumindest um eine Vervielfältigung handelt.