Verfassungsrichter sollen VDS aussetzen

deutschland
18.08.2008

Vorratsdatenspeicherung: AK stellt Antrag

Wie die deutsche Bürgerrechtsorganisation Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung [AK Vorrat] am Montag mitgeteilt hat, hat sie in der vergangenen Woche vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Antrag auf einstweilige Aussetzung des Gesetzes zur Vorratsspeicherung aller Verbindungs-, Standort- und Internet-Zugangsdaten in Deutschland eingereicht.

Meinhard Starostik, Anwalt des AK Vorrat, hat den Antrag im Namen von rund 34.000 Bürgerinnen und Bürgern gestellt, die Anfang 2008 Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung [VDS] erhoben haben.

Neue Entscheidung Anfang September

Die Initiative hatte bereits im März einen ähnlichen Antrag gestellt. Dieser hatte lediglich dazu geführt, dass die Richter den Einsatzbereich der bisher gespeicherten Telefonverbindungs- und Standortdaten auf die Ermittlungen im Fall schwerer Straftaten eingeschränkt haben. Diese einstweilige Anordnung der Verfassungsrichter ist bis zum 11. September gültig. Die Initiative rechnet damit, dass das Gericht bis zu diesem Datum über den neuen Antrag entscheiden wird.

Ab 2009 sollen in Deutschland auch alle Internet-Verbindungsdaten gespeichert werden. Der AK Vorrat warnt Internet-Provider davor, im vorauseilenden Gehorsam die Daten ihrer Kunden zu protokollieren, da diese gegenüber Datenschutzthemen mittlerweile sensibilisiert seien und zur Konkurrenz abwandern würden.

Dazu habe auch der Schnüffelskandal um die Deutsche Telekom AG beigetragen, bei dem auch Verbindungsdaten dazu verwendet worden seien, Vorstandsmitglieder und Journalisten auszuspionieren.

In Österreich ist die Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung derzeit auf Eis gelegt. Aus dem dafür zuständigen Infrastrukturministerium hieß es zuletzt, man wolle abwarten, wie der derzeit laufende Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof ausgehe. Die Republik Irland hatte dagegen geklagt, dass die Vorratsdatenspeicherung über die EU-Mechanismen zur Harmonisierung des Binnenmarkts durch die Instanzen geschleust wurde.