EU über digitale Urheberrechtsrichtlinie uneinig
Der Widerstand Frankreichs hat heute in Brüssel eine schnelle Einigung auf eine Richtlinie zum Urheberrecht in der digitalen Technik verhindert.
Mit seiner harten Haltung zum strengen Schutz der Urheber blockierte Frankreich ein Kompromisspapier, hieß es beim EU-Binnenmarktrat aus Delegationskreisen. Ferner wurde kolportiert, dass Frankreich, die Verabschiedung bis in seine in Kürze beginnende EU- Ratspräsidentschaft verzögern wolle.
Die Frage der Verantwortlichkeit von Providern für Urheberrechtsverletzungen ist explizit in der EU-Richtlinie zum E-Commerce ausgeklammert und soll in der heute diskutierten Richtlinie geregelt werden. Ihr voller Titel lautet "Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft".

Die Richtlinie soll regeln, zu welchen Bedingungen Urheber technische Sperren in die Abspielgeräte einbauen können, die das Ziehen von Kopien zur privaten Nutzung beschränken.
Gleichzeitig soll der Spielraum für die privaten Kopiermöglichkeiten definiert werden. Frankreich, unterstützt von verschiedenen südlichen EU-Ländern, will die private Vervielfältigung möglichst weit einschränken und eine finanzielle Entschädigung für die Autoren sichern.
Deutschland vertrat eine Mittellinie für ein Gleichgewicht zwischen Autoren- und Verbraucherinteressen. Briten, Niederländer und Skandinavier setzten sich besonders für die Verbraucherseite ein. So wünschte Großbritannien bei einer geringfügigen Nutzung wie beispielsweise einer Videoaufzeichnung und einer zeitversetzen Abspielung keinen Entschädigungszwang.
Die EU-Richtlinie soll keine Vollharmonisierung des digitalen Urheberrechts sein, sondern nur die Leitlinien festsetzen, explizit eingeschlossen sind Downloads aus dem Netz.