Kein Aufschub für Microsoft
Im Kartellverfahren gegen Microsoft haben heute die Anhörungen über die Sanktionen begonnen, mit denen der festgestellte Monopolmissbrauch geahndet werden soll.
Zum Auftakt der Hearings in Washington verwarf Richter Thomas Penfield Jackson einen Antrag von Microsoft, dem Unternehmen mehr Zeit zur Verteidigung einzuräumen und die von der klagenden US-Regierung geforderte Zerschlagung des Konzerns direkt zurückzuweisen.
Die Anwälte beider Seiten hatten zunächst zwei Stunden Zeit, ihre Positionen zu erläutern. Es blieb unklar, in welchem Zeitraum Penfield Jackson seine Entscheidung verkünden will.
Erst am Montag hatte Microsoft mit seiner Argumentation überrascht, dass die Forderung der US-Regierung und von 17 Bundesstaaten nach einer Zerschlagung des Softwarekonzerns einer Erkenntnis widerspreche, zu der die Regierung bereits vor fünf Jahren gelangt sei.

Früher Rückschlag
Jackson betonte, er wolle sich zunächst anhören, welche Vorteile sich die Justizbehörden von einer Aufspaltung der Softwarefirma erhofften.
Microsofts Anwalt, John Warden, hatte vor Beginn der heutigen Anhörung gesagt, dass es nach seiner Ansicht zwei Tagesordnungspunkte gebe. Dies sei zum einen der Antrag von Microsoft, die Forderung der Regierung zur Aufspaltung des Konzerns zurückzuweisen und zum anderen der Zeitplan für das weitere Vorgehen.
Die Entscheidung des Richters ist nach Ansicht von Analysten als Rückschlag für Microsoft zu werten.
Das Justizministerium und 17 klagende Bundesstaaten fordern die Zerschlagung Microsofts in zwei eigenständige Unternehmen, um die Marktmacht des Konzerns zu schmälern. Eines der Unternehmen soll das Betriebssystem Windows vermarkten, das andere sich künftig auf Anwendungsprogramme spezialisieren. Microsoft will dagegen lediglich Auflagen erfüllen: Das Unternehmen ist bereit, Computerherstellern mehr Spielraum bei der Auswahl der Anwendungsprogramme einzuräumen, die zusammen mit Windows ausgeliefert werden. Der Konzern will außerdem anderen Software Herstellern Zugang zu seiner Technik gewähren, damit diese die eigenen Produkte an Windows anpassen können. Richter Jackson hatte Microsoft in dem seit rund zwei Jahren laufenden Prozess Anfang April des Monopolmissbrauchs für schuldig befunden; nun muss noch das Strafmaß festgesetzt werden.