24.05.2000

FERNABSATZ

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Lücken im elektronischen Verbraucherschutz

Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer [AK] warnen vor den ihrer Meinung nach lückenhaften Bestimmungen zum elektronischen Verbraucherschutz.

So bringe das Fernabsatzgesetz, das vergangenes Jahr beschlossen wurde und mit 1. Juni 2000 in Kraft tritt, zwar zweifellos Verbesserungen für die Konsumenten, die Ausnahmen seien aber zu weitgehend.

Ausgenommen von den Schutzbestimmungen sind etwa Bank- und Versicherungsdienstleistungen und Immobilien-Kaufverträge.

Zur besonderen Vorsicht rät die AK bei Reisebuchungen oder der Miete von Ferienhäusern.

Hier sollten die Konsumenten gründlich überlegen, bevor sie eine Bestellung aufgeben. Das siebentägige Rücktrittsrecht gilt für "Freizeit-Dienstleistungen" nämlich ausdrücklich nicht. Das heißt, Gratisstornierungen von Reisen und gebuchten Ferienwohnungen sind nicht gesetzlich vorgesehen.