Deutsche CC-3.0-Lizenzen veröffentlicht

recht
24.07.2008

Creative Commons für die Bundesrepublik

Creative Commons Deutschland hat am Donnerstag die deutsche Variante der CC-3.0-Lizenzen veröffentlicht. Die Lizenzen, die es Kreativen erlauben, Regeln für den öffentlichen Umgang mit ihren Werken zu definieren, sind dem Recht der Bundesrepublik angepasst worden.

Die CC-Lizenzen erlauben nun auch, Verwendungsrechte für noch nicht bekannte Nutzungsarten [z. B. in Mediensystemen, die erst noch geschaffen werden] zu definieren. Diese Möglichkeit besteht seit Anfang 2008 im deutschen Urheberrecht. Auch über die Aufnahme in Datenbanken können die CC-Lizenzen nun nicht mehr ausgehebelt werden.

Dialog mit Verwertungsgesellschaften

Die Lizenzen sind im Auftrag der Europäischen EDV-Akademie des Rechts unter Projektleiter John Hendrik Weitzmann und einem Team von Rechtsinformatikern der Universität Saarbrücken übersetzt und an das deutsche Recht angepasst worden. Am Freitag, den 25. Juli, feiert CC Deutschland die neuen Lizenzen mit einer Update-Party in Berlin, die selbstverständlich mit CC-lizenzierter Musik beschallt werden wird.

Das deutsche CC-Projekt möchte nun auch den Dialog mit den Verwertungsgesellschaften aufnehmen, die sich bisher gegen die Aufnahme von Künstlern sträuben, die ihre Musik unter Creative-Commons-Lizenzen stellen. Das Projekt wirbt auch um Spenden für seine Arbeit.