Streitbeilegung via Internet
Die neue E-Commerce-Richtlinie stellt einige Herausforderungen an die nationalstaatlichen Gesetzgeber [die FutureZone berichtete]. Nahezu völliges Neuland ist die durch Art. 17 geforderte Schaffung außergerichtlicher Streitbeilegungseinrichtungen, die auf elektronischem Wege funktionieren sollen.
Dabei sieht die E-Commerce-Richtlinie vor, dass bei den elektronischen Schiedsstellen Verfahrensgarantien, wie die Unabhängigkeit, Transparenz und Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung, gewährleistet sein sollen.
Bei der Wirtschaftskammer ist das Internationale Schiedsgericht eingerichtet. Eine elektronische Streitbeilegung gibt es bei diesem Schiedsgericht noch nicht.

Gerade bei Rechtsstreitigkeiten im Internet sind außergerichtliche Schlichtungen zu begrüßen, ganz besonders wenn sie auf elektronischem Weg erfolgen können. Die zumeist niedrigen Streitwerte und die internationalen Verflechtungen, die der Durchschnitts-User nur schwer durchschaut, stellen bis dato ein echtes Hindernis für den Zugang zum Recht vor nationalen Gerichten dar.
Fraglich ist allerdings, ob die bereits auf nationaler Ebene bestehenden Schiedsverfahren und -gerichte zur elektronischen Streitschlichtung tatsächlich geeignet sind. Schiedsverfahren, wie sie derzeit praktiziert werden, verursachen nämlich nicht unerhebliche Kosten. Dementsprechend wären elektronische Schiedsmechanismen zu entwickeln, die rationell und kostengünstig funktionieren und dabei den rechtsstaatlichen Anforderungen genügen.

Elektronischer Rechtsverkehr
Weitgehend durchgesetzt hat sich in Österreich bereits der Elektronische Rechtsverkehr zwischen Gerichten und Rechtsanwaltskanzleien.
1,5 Millionen Mahnklagen, Exekutionen und sonstige Schriftsätze werden derzeit pro Jahr auf elektronischem Weg zwischen Gerichten und Anwälten ausgetauscht. Damit nimmt Österreich eine Vorreiterrolle ein.
Vor zehn Jahren wurde der Elektronische Rechtsverkehr [ERV] ins Leben gerufen. Nach erheblichen Startproblemen [vor allem wegen der geringen Computerdichte in den österreichischen Anwaltskanzleien] wurden Österreichs Rechtsanwälte ab 31. Jänner 1999 durch eine Richtlinie des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages verpflichtet, den ERV zur Übermittlung von Schriftsätzen an Gerichte zu nutzen. Seit diesem Zeitpunkt ist die Nutzung dieses Kommunikationsmediums exponentiell angestiegen. Die Datakom Austria ist Transmitter des elektronischen Dienstes zwischen Anwälten und Gerichten.
