24.05.2000

SCHIEDSGERICHT

Bildquelle:

Streitbeilegung via Internet

Die neue E-Commerce-Richtlinie stellt einige Herausforderungen an die nationalstaatlichen Gesetzgeber [die FutureZone berichtete]. Nahezu völliges Neuland ist die durch Art. 17 geforderte Schaffung außergerichtlicher Streitbeilegungseinrichtungen, die auf elektronischem Wege funktionieren sollen.

Dabei sieht die E-Commerce-Richtlinie vor, dass bei den elektronischen Schiedsstellen Verfahrensgarantien, wie die Unabhängigkeit, Transparenz und Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung, gewährleistet sein sollen.

Gerade bei Rechtsstreitigkeiten im Internet sind außergerichtliche Schlichtungen zu begrüßen, ganz besonders wenn sie auf elektronischem Weg erfolgen können. Die zumeist niedrigen Streitwerte und die internationalen Verflechtungen, die der Durchschnitts-User nur schwer durchschaut, stellen bis dato ein echtes Hindernis für den Zugang zum Recht vor nationalen Gerichten dar.

Elektronischer Rechtsverkehr

Weitgehend durchgesetzt hat sich in Österreich bereits der Elektronische Rechtsverkehr zwischen Gerichten und Rechtsanwaltskanzleien.

1,5 Millionen Mahnklagen, Exekutionen und sonstige Schriftsätze werden derzeit pro Jahr auf elektronischem Weg zwischen Gerichten und Anwälten ausgetauscht. Damit nimmt Österreich eine Vorreiterrolle ein.