23.05.2000

OMNIPAGE

Programme ohne Daten-Preisgabe verwenden

Das Landgericht München I hat heute entschieden, dass es unzulässig ist, die Nutzung eines Programms von der Eingabe persönlicher Daten abhängig zu machen [Az.: 7 0 115/00].

Der User hatte 25 Mal - vergeblich - das Programm aufgerufen und war dann aufgefordert worden, einen Fragebogen mit persönlichen Angaben auszufüllen.

Er war darauf beim Erwerb des rund 150 Euro teuren Programms aber nicht hingewiesen worden. Das sei eine Täuschung des Benutzers, entschied das Gericht.

Der Erwerber eines Programms habe das Recht, "ohne Zwang über die Weitergabe seiner Daten selbst zu entscheiden". Dem Hersteller wurde untersagt, sein Programm mit der Sperre weiter zu verbreiten und die bisher gewonnenen Daten zu verwenden.