Datenschutz: EU und USA nähern sich an

abkommen
02.07.2008

Einigung auf zwölf gemeinsame Grundsätze

Im Streit zwischen der Europäischen Union und den USA um den Schutz personenbezogener Daten zeichnet sich eine Annäherung ab. Beide Seiten einigten sich nach Angaben der EU-Kommission vom Mittwoch auf zwölf gemeinsame Grundsätze für den Datenschutz. Wenn alles gutlaufe, könnten letzte offene Fragen bis Ende dieses Jahres geklärt werden.

Ein Abkommen kann es nach Brüsseler Auffassung aber nur geben, wenn die USA den Europäern das gleiche Schutzniveau zusicherten wie US-Bürger es in Europa genössen. Das ist derzeit nicht der Fall.

Kein Zugriff auf Schengen-Datenbanken

Die Kommission schloss zugleich aus, dass die USA Zugriff auf die gesammelten Informationen europäischer Grenzschützer bekämen: "Wir öffnen den USA keine Schengen-Datenbanken", sagte der Generaldirektor für Justiz und Inneres der Kommission, Jonathan Faull.

Ein mögliches Abkommen hätte auch Bedeutung für Millionen Flugreisende auf Nordatlantik-Routen. Die USA lassen Flugzeuge nur landen, wenn sie vor dem Abflug eine Reihe personenbezogener Angaben zu jedem Passagier erhalten haben. Die Kommission will festlegen, welche besonders sensiblen Daten - etwa zu Abstammung oder Gesundheit eines Menschen - nur ausnahmsweise weitergeben werden dürfen.

Offene Fragen bleiben

Die "New York Times" hatte am vergangenen Wochenende bereits über Fortschritte bei den Verhandlungen berichtet. Demnach sollen Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden beiderseits des Atlantiks beispielsweise Daten über Kreditkarten-Transaktionen, Reisen und Gewohnheiten bei der Internetnutzung austauschen können.

Das Abkommen wäre ein "diplomatischer Durchbruch" für die USA im Kampf gegen den Terrorismus, hatte die Zeitung unter Berufung auf ein internes Verhandlungspapier geschrieben. Allerdings bestünden auch noch Differenzen - etwa in der Frage, ob EU-Bürger die US-Regierung wegen des Umgangs mit ihren persönlichen Daten verklagen können.

(dpa)