Frankreich verliert vor EU-Gerichtshof
Keine Bevorzugung von France Telecom
Der Europäische Gerichtshof [EuGH] zwingt Frankreich zu einer stärkeren Öffnung seines Telekommunikationsmarktes für Konkurrenten von France Telecom. Die bisherigen Regeln benachteiligten Wettbewerber ohne ein eigenes landesweites Netz, entschied das höchste EU-Gericht am Donnerstag in Luxemburg. Das verstoße gegen EU-Recht. Kein Anbieter dürfe von Angeboten wie Festnetzanschlüssen oder dem Betrieb von Telefonzellen ausgeschlossen werden.
Kein Schutz für Ex-Monopolisten
Die EU-Kommission, die Frankreich wegen Nichtumsetzung einer EU-Richtlinie geklagt hatte, begrüßte das Urteil. Sie hatte kritisiert, dass das in Frankreich praktizierte Benennungsverfahren für Telefon-Universaldienste von vornherein Anbieter ausschließe, die nicht in der Lage seien, die Dienste im gesamten Staatsgebiet zu gewährleisten.
"Es sollte Wettbewerb bei den Universaldiensten in Frankreich geben", sagte ein Sprecher von Telekommunikationskommissarin Viviane Reding in Brüssel. Frankreich habe bereits begonnen, seine Regeln zu lockern. "Trotzdem gibt es noch keine vollständigen Regelungen, die sicherstellen, dass auch andere Anbieter als France Telecom als Universaldienst angesehen werden können."
In Österreich ist die France-Telecom-Tochter Orange an dem Mobilfunker One beteiligt.
(dpa)
